Sony Security Camera Benutzerhandbuch

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Verschiedenes
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LIZENZVEREINBARUNG
Für das durch Sony bereitgestellte Programm gilt die 
folgende SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG.
Lesen Sie die SOFTWARE-
LIZENZVEREINBARUNG durch, bevor Sie den 
Netzwerk-Überwachungsrecorder (Modellname: NSR-
100/50/25) verwenden (nachfolgend als „Produkt“ 
bezeichnet).
Durch das Benutzen des Produkts erkennen Sie die 
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG an.
Die Software, die im Produkt eingesetzt wird, enthält 
Bestandteile, welche anderen als den in der 
nachfolgenden SOFTWARE-
LIZENZVEREINBARUNG aufgeführten Bedingungen 
unterliegen. Diese Bestandteile (nachfolgend als 
„ausgenommene Software“ bezeichnet) können Sie auf 
den mitgelieferten CD-ROMs identifizieren. Die 
folgende SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG 
bezieht sich nicht auf derartige ausgenommene 
Software, und die Vertragsbedingungen bezüglich jener 
Software gelten jeweils separat von dieser 
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG. 
Ausgenommene Software ist nicht als „Programm“ im 
Sinne der folgenden SOFTWARE-
LIZENZVEREINBARUNG zu betrachten.
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
Dies ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen 
(nachfolgend als „Benutzer“ bezeichnet) und Sony 
Corporation (nachfolgend als „Sony“ bezeichnet), die 
sich auf das Benutzungsrecht der Software (nachfolgend 
als „Programm“ bezeichnet) bezieht. Durch das 
Benutzen des Programms erkennt der Benutzer die 
Bedingungen und die Intention dieser Vereinbarung 
zwischen Benutzer und Sony an.
1. Das Urheberrecht sowie alle anderen Rechte 
bezüglich des Programms und der begleitenden 
Dokumentation liegen bei Sony oder der ursprünglich 
berechtigten Person bzw. Organisation (nachfolgend als 
„Lizenzgeber“ bezeichnet), die Sony die 
Verwendungsrechte des Programms gewährt hat. Dem 
Benutzer werden keine Rechte über die in dieser 
Vereinbarung festgelegten hinaus gewährt.
2. Sony gewährt dem Benutzer das nichtausschließliche, 
unteilbare und nicht übertragbare Recht (nachfolgend 
als „Benutzungsrecht“ bezeichnet), das Programm zum 
Zweck der Benutzung des Produkts zu verwenden, für 
welches das Programm erstellt wurde.
3. Der Benutzer darf das Benutzungsrecht weder Dritten 
übertragen noch Dritten dessen Benutzung zu 
ermöglichen, sofern dies nicht vorher ausdrücklich 
schriftlich von Sony genehmigt wurde.
4. Der Benutzer darf das Programm und dessen 
Begleitdokumente nicht aus dem Erwerbsland in ein 
anderes Land exportieren oder transportieren.
5. Der Benutzer darf ohne vorherige Zustimmung von 
Sony das Programm weder (i) aktualisieren, ergänzen 
oder verändern noch (ii) disassemblieren oder 
dekompilieren.
6. DAS PROGRAMM WIRD WIE ERHALTEN 
BEREITGESTELLT, OHNE AUSDRÜCKLICHE 
ODER IMPLIZITE GARANTIEN, 
EINSCHLIESSLICH GARANTIEN BEZÜGLICH 
MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN 
BESTIMMTEN ZWECK ODER FEHLERFREIHEIT
7. Der Benutzer stellt Sony bzw. den ursprünglich 
Berechtigten im Falle eines Patent-, Urheber- oder 
anders gelagerten Rechtsstreits, der zwischen dem 
Benutzer und Dritten aus der Benutzung des Programms 
erwächst, von jeglicher Haftung einschließlich der 
Prozesskosten frei.
8. Sony kann dem Benutzer bei Verstoß gegen 
Bestimmungen dieser Vereinbarung die Lizenz 
entziehen. Lizenzentzug wirkt sich nicht auf 
ausstehende Zahlungen und Schadensersatzleistungen 
aus. Bei Lizenzbeendigung muss der Benutzer das 
Programm sowie dessen Kopien unverzüglich 
vernichten.
9. Ist der Benutzer eine Regierungsinstitution, so 
unterliegt Benutzung, Vervielfältigung und 
Veröffentlichung des Programms und dessen 
Begleitdokumenten den unter (c)(1) und (c)(2) der 
Vorschriften zu gewerblicher Computersoftware FAR 
52.227-19 sowie den unter (c)(I)(ii) der Vorschriften zu 
Rechten an technischen Daten und Computersoftware 
DOD FAR 252.227-7013 genannten und den in jeglicher 
vergleichbarer Bundes-, Landes- oder regionalen 
Gesetzgebung genannten Beschränkungen. Hersteller 
im Sinne dieser Regelungen ist Sony Corporation, 1-7-1 
Konan, Minato-ku, Tokyo, Japan.