ASUS ASUSPRO ESSENTIAL P751JF User Manual

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Notebook PC E-Handbuch
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Übersicht
Am 4. August 1998 wurde der Beschluss des Europarates bezüglich CTR 21 im “Official 
Journal of the EC” veröffentlicht. CTR 21 gilt für alle Non-Voice-Terminalgeräte mit DTMF-
Anwahl, die zum Anschluss an analoge PSTN (Public Switched Telephone Network, 
öffentliches Telefonnetz) gedacht sind. 
CTR 21 (Common Technical Regulation) für die Erfordernisse zum Anschluss an analoge 
öffentliche Telefonnetze über Terminalgeräte (außer Terminalgeräten, die Stimmtelefonie 
für “Justified Case Service” anbieten) für Netzwerkadressen, wenn vorhanden, wird durch 
Multifrequenz-Dualtonsignale impliziert.
Aussage zur Netzwerkkompatibilität
Aussage des Herstellers an die zuständige Stelle und Händler: “Diese Aussage zeigt die 
Netzwerke auf, mit denen das Gerät zusammenarbeiten soll, sowie Netzwerke, in denen 
das Gerät Betriebsprobleme aufwerfen könnte.”
Aussage des Herstellers an den Anwender: “Diese Aussage zeigt die Netzwerke 
auf, mit denen das Gerät zusammenarbeiten soll, sowie Netzwerke, in denen das 
Gerät Betriebsprobleme aufwerfen könnte. Der Hersteller wird auch eine Aussage 
herausgeben, die klar stellt, an welchen Stellen die Netzwerkkompatibilität von 
physischen Einstellungen und Software-Switch-Einstellungen abhängt. Diese Aussage 
wird dem Anwender auch empfehlen, sich an den Händler zu wenden, wenn das Gerät 
in einem Netzwerk anderer Art verwendet werden soll.”
Bis heute haben die zuständigen Stellen bei CETECOM mehrere paneuropäische 
Zulassungen mittels CTR 21 herausgegeben. Das Ergebnis sind Europas erste Modems, 
die keine Regulationszulassungen in jedem einzelnen europäischen Land benötigen.
Non-Voice-Geräte 
Anrufbeantworter und Freisprechtelefone können genau wie Modems, Faxgeräte, 
automatische Wählgeräte und Alarmsysteme zugelassen werden. Geräte, bei denen die 
End-to-End-Sprachqualität durch Regulationen festgelegt ist (z. B. Mobiltelefone, und in 
einigen Ländern auch schnurlose Telefone), sind ausgeschlossen.