TomTom START 50 CE 1FD5.029.00 User Manual

Product codes
1FD5.029.00
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Tipps zum Verlängern der Akkulaufzeit finden Sie in den häufig gestellten Fragen: 
. 
 
CE-Kennzeichnung 
Dieses Gerät entspricht den Anforderungen der CE-Kennzeichnung, wenn es in Wohn-, Gewerbe-, 
Fahrzeug- oder Leichtindustrieumgebungen eingesetzt wird und alle entsprechenden Bestimmungen 
der geltenden EU-Richtlinien erfüllt. 
 
Modellnummern: 4FC64, 4FC54A, 4FC43 
 
R&TTE-Richtlinie 
Hiermit erklärt TomTom, dass persönliche Navigationsgeräte und Zubehör von TomTom die 
grundlegenden Anforderungen und anderen relevanten Bestimmungen der EU-Richtlinie 1999/5/EC 
erfüllen. Die Konformitätserklärung finden Sie hier: 
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EEAG-Richtlinie 
Das EEAG-Symbol auf dem Produkt oder der Produktverpackung zeigt an, dass das Produkt nicht als 
Hausmüll zu entsorgen ist. In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und 
Elektronik-Altgeräte (EEAG) darf dieses Elektrogerät nicht als unsortierter Siedlungsabfall entsorgt 
werden. Entsorgen Sie dieses Produkt bitte, indem Sie es dort zurückgeben, wo Sie es erworben 
haben, oder bei einer kommunalen Recycling-Sammelstelle in Ihrer Nähe. Damit tragen Sie aktiv zum 
Schutz der Umwelt bei. 
 
 
Schrittmacher 
Schrittmacherhersteller empfehlen einen Mindestabstand von 15 cm (6 Zoll) zwischen einem 
kabellosen Handheld-Gerät und einem Schrittmacher, um eine potenzielle Störung des Schrittmachers 
zu vermeiden. Diese Empfehlungen stimmen überein mit unabhängigen Studien und Empfehlungen 
von Wireless Technology Research. 
Richtlinien für Menschen mit Schrittmachern 
  Halten Sie das Gerät IMMER mehr als 15 cm (6 Zoll) von Ihrem Schrittmacher entfernt. 
  Tragen Sie das Gerät nicht in einer Brusttasche. 
Andere medizinische Geräte 
Bitte konsultieren Sie Ihren Arzt oder den Hersteller des medizinischen Geräts, um zu bestimmen, ob 
der Betrieb Ihres kabellosen Produkts zu Störungen beim medizinischen Gerät führen könnte. 
 
Specific Absorption Rate (SAR)-Konformität 
DIESES KABELLOSE GERÄTEMODELL ERFÜLLT DIE REGIERUNGSANFORDERUNGEN 
HINSICHTLICH DER FUNKWELLENBELASTUNG, WENN ES WIE IN DIESEM ABSCHNITT 
BESCHRIEBEN VERWENDET WIRD 
Das GPS-Navigationssystem ist ein Funkübertragungsgerät und -empfänger. Es ist so gestaltet, dass 
es die Emissionsgrenzen für Funkfrequenzstrahlung des Rates der Europäischen Union nicht 
überschreitet.