Futaba RC console 40 MHz No. of channels: 6 1-F4044 Data Sheet

Product codes
1-F4044
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2. 
 
 Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb 
in  der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3  
TKG).  
3. 
 
Diese Frequenzzuteilung berührt nicht rechtliche Verpflichtungen, die sich für die Frequenz- 
 
nutzer aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auch telekommunikationsrechtlicher  Art, 
oder Verpflichtungen privatrechtlicher Art ergeben. Dies gilt insbesondere für Genehmigungs- 
oder Erlaubnisvorbehalte (z.B. baurechtlicher oder umweltrechtlicher Art).  
4. 
 
 Der Frequenznutzer ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen und für die Folgen von  
Verstößen, z. B. Abhilfemaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.  
5.   Beim Auftreten von Störungen sowie im Rahmen technischer Überprüfungen werden die Pa-
 
rameter Europäisch harmonisierten Norme EN 300 220 zu Grunde gelegt. Hinweise zu Mess- 
vorschriften und Testmethoden, die zur Überprüfung der o. g. Parameter beachtet werden  müs-
sen, sind ebenfalls diesen Normen zu entnehmen.  
6. 
 
Der Bundesnetzagentur sind gemäß § 64 TKG auf Anfrage alle zur Sicherstellung einer effi- 
zienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Auskünfte über das Funknetz, die  
Funkanlagen und den Funkbetrieb, insbesondere Ablauf und Umfang des Funkverkehrs, zu  er-
teilen. Erforderliche Unterlagen sind bereitzustellen.  
225-8   
           robbe 
Form 
40-5179