Kern SFE 15K5IPMParcel scales Weight range bis 15 kg SFE 15K5IPM User Manual

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SFE 15K5IPM
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EC Bauartzulassung Nr. DK 0199.312 
7. 
Sicherung und Anbringung von Siegeln und Prüfzeichen 
7.1 
Sicherung und Verplombung 
Die Siegel müssen die Prüfzeichen der Prüfstelle oder das alternative Zeichen des Herstellers 
entsprechend ANHANG II, Abschnitt 2.3 der Richtlinie 2009/23/EG tragen. 
7.1.1 
Anzeige 
Für den Zugang zur Konfigurations- und Kalibriereinrichtung muss ein Kalibrierjumper auf der 
Hauptplatine installiert sein. 
Die Verplombung der Gehäuseabdeckung, um den Zugang zum Kalibrierjumper zu schützen und die 
Elektronik vor Ausbau/Verstellung zu schützen, erfolgt durch einen spröden Kunststoffaufkleber. Der 
Aufkleber wird so angebracht, dass der Zugang zu einer der Gehäuseschrauben unmöglich ist (siehe 
Abb. 2, 4 und 6). 
7.1.2 
Anzeige - Lastzellenstecker - Lastaufnehmer 
Die gesamte Sicherung der Anzeige, des Lastaufnehmers und der Lastzelle erfolgt wie nachstehend 
beschrieben: 
• 
Verplombung des Lastzellensteckers mit der Anzeige durch eine Plombe 
• 
Einfügen der Seriennummer des Lastaufnehmers als Teil der Hauptangaben die auf dem 
Typenschild der Anzeige enthalten sind 
• 
Der Lastaufnehmer zeigt die Seriennummer der Anzeige auf dem Datenschild. 
7.1.3 
Peripherieschnittstellen 
Alle Peripherieschnittstellen sind “schützend”; sie ermöglichen keinerlei Eingriff in die Wägedaten 
oder die gesetzliche Einstellung, und keine Änderung der Leistung der Waage, mit der die 
Rechtmäßigkeit des Wiegens beeinträchtigt würde. 
7.2 
Eichmarken 
7.2.1 
Anzeige 
Ein grüner M-Aufkleber muss neben dem CE-Zeichen auf der Beschriftungsplatte stehen. 
Der Aufkleber mit den Eichmarken kann auf oder neben der Beschriftungsplatte oder auf der 
Vorderseite der Anzeige angebracht werden. 
7.2.2 
Drucker die für gesetzliche Vorgänge verwendet werden 
Drucker, die unter diese Typzulassung fallen und andere Drucker gemäß Abschnitt 4.2, die dem 
Übereinstimmungsprüfverfahren unterzogen wurden, müssen keinen separaten grünen M-Aufkleber 
haben, um für gesetzliche Vorgänge eingesetzt zu werden. 
erstellt von DELTA