Thunder Tiger 1:8 RC model car Nitro Monster t 6228-F102 User Manual

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6228-F102
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Information zu Gewährleistung & Service
Sehr geehrter Kunde,
Die Thunder Tiger Europe GmbH hat sich das Ziel gesetzt, den besten „After-Sales-Service“ in der Modellbau-Branche zu 
bieten. Sowohl der Fachhandel als auch die Modellbauer an der Basis bestätigen uns, dass wir uns dahingehend auf 
bestem Wege befinden. 
Alle unsere Produkte sind qualitativ sehr hochwertige MODELLBAU Artikel. Trotz teilweise vormontierter Modelle (RTR 
„ready to run“) handelt es sich NICHT um SPIELZEUG! Das heißt, bei dem Gebrauch und der Handhabung unserer 
Produkte durch den Kunden sind gewisse Mindestanforderungen und Sorgfaltspflichten einzuhalten.
 Insbesondere alle RTR und ARTR Modelle sind trotz ihrer Vormontage dennoch Modellbau-Artikel, so wie andere Fabrikate 
die in Baukastenform geliefert werden. Bei solchen ist dies nur offensichtlicher (erst bauen, dann fahren). Pflege, 
Servicearbeiten und Reparaturen sind unumstößlich mit dem Betrieb eines ferngesteuerten Modells verbunden. In der 
Regel führt der Betreiber die anfallenden Arbeiten selbst durch. Und im Grunde macht dies für Viele den eigentlichen Reiz 
dieses Hobbys aus.
Eine vollwertige „Mobilitätsgarantie“ im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kann es bei unseren 
Modellbauartikeln insoweit nicht geben, als diese einer erhöhten Belastung und Überbeanspruchung durch den Kunden 
unterliegen, die dabei auch weit über den Bereich der BESTIMMUNGSGEMÄßEN VERWENDUNG   hinausgehen können. Die 
gesetzliche Gewährleistung möchte lediglich sicherstellen, dass ein Produkt mit den für diese Produktgruppe üblichen 
Eigenschaften geliefert wird. Das bedeutet in unserer Branche ein mit Funkfernsteuerung betriebstaugliches Produkt. 
Eine Aussage über die Höhe der Belastbarkeit im Betrieb kann, abgesehen von einem Mindeststandard, selbstverständlich 
nicht daraus abgeleitet werden und ist auch nicht vom Gesetzgeber beabsichtigt. 
Eine solch weitreichende Gewährleistung ist lediglich bei ferngesteuerten Modellen aus dem Spielzeugsektor mit 
entsprechend niedrigerem Leistungsniveau möglich. Bei einer „V-max“ von 15Km/h kann einfach nahezu Nichts 
passieren! Oder man betreibt ein Hochleistungs-Modell so, wie man z.B. im „wirklichen Leben“ seinen PKW im Maßstab 
1:1 betreibt: KEINE Zusammenstöße, KEINE Sprünge, KEINE Überschläge,....   
Trotzdem repräsentiert Thunder Tiger Europe über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehend selbstverständlich einen 
überdurchschnittlichen Qualitätsstandart in der Branche. Dieser hohe Standard kann mangels Messbarkeit der 
individuellen Beanspruchung durch den Kunden nicht eingeklagt werden, da er ohnehin schon weit über das geforderte 
Mindestmaß hinausgeht. 
Im Modellbaubereich ist es zudem im Grunde genauso wie in der Automobil-Szene Maßstab 1:1. Man vergleiche nur den 
Wartungs- und Service-Aufwand von einem serienmäßigen Kleinwagen und einem Formel-1 Boliden. Bezieht man dann 
noch das Leistungsniveau unserer Modelle auf ihren Maßstab, kann sich jeder selbst eine Vorstellung machen, wo diese 
auf der Leistungs-Skala einzuordnen sind.
Hierzu passt sehr gut die öfters angebrachte Erklärung: „... ja, ich habe mit dem Auto doch nur etwas den Bordstein 
geschrammt....“. Nehmen wir einmal an, dass der Bordstein ca. 10cm Höhe hat - damit lässt sich gut rechnen - dann sollte 
man sich vergegenwärtigen, was das bei einem Maßstab von 1:10 bedeutet: das ist direkt damit zu vergleichen, wenn 
man mit seinem PKW bei 35-40Km/h „etwas“ an einer 1m hohen, soliden Stein-Wand entlangschrammt! In dem Fall wäre 
Jeder froh, wenn er den Schaden z.B. mit dem Einbau eines Radachs-Trägers für 5-6 EUR selbst beseitigen könnte. Ohne 
zu berücksichtigen, wie oft solche und vergleichbare Aktionen bei einem Modell-Auto unserer Qualität ganz ohne Schaden 
ablaufen. 
Die gesetzlich geforderten Voraussetzungen werden durch die Gewährleistungspraxis der Thunder Tiger Europe GmbH 
weit übertroffen, indem wir den Einzelfall überprüfen und versuchen zusammen mit den Händlern eine kulante 
Schadensregulierung zu erreichen.   Im Ergebnis ergeben sich daher folgende Konsequenzen für unsere Kunden.
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Die Gesetzeslage zur Gewährleistung ist eindeutig: Der Hersteller und der Handel haftet nicht generell und 
                     uneingeschränkt für unsachgemäßen Gebrauch, die unbegrenzte Haltbarkeit, den natürlichen Verschleiß oder die 
            Abnutzung einer Kaufsache.
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Hierunter fallen daher auch sehr viele Unfallschäden, die aus dem Praxis-Einsatzes eines Modellbau-Artikels 
            resultieren, da sich hier eine Haltbarkeitsgrenze nicht definieren ließe. 
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Eine volle Gewährleistung auf alle „Betriebs-Schäden“ könnte man konsequenterweise nur anmelden, wenn man 
                       ein Modell so vorsichtig und sorgfältig verwendet wie ein Fahrzeug im Maßstab 1:1. 
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Es ist im Grunde so, wie im richtigen Leben auch: Wenn ich mir eine Schramme in meinen Neuwagen fahre, kann 
                       ich leider auch nicht von meinem KFZ Händler eine Reparatur auf Gewährleistung fordern. Also fahre ich 
                     mit meinem „richtigen“ Auto so, dass ich nicht „anschramme“. Und nicht anders ist es in letzter Konsequenz mit 
            einem Modell. 
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Natürlich kann man mit einem Modell „gröber“ umgehen. Das sich hieraus ergebende Risiko ist aber vom Benutzer 
                       selbst zu tragen, da nicht alle daraus resultierenden Schäden automatisch von Gewährleistungen abge- 
           deckt werden. 
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Alle Modelle sind zu den bei Produktvorführungen und in Videos gezeigten Fahrleistungen und Belastungen in der 
           Lage und weisen die dazu notwendigen generellen Haltbarkeitsvoraussetzungen auf. 
           Aber weder Thunder Tiger Europe  noch der  Hersteller THUNDER TIGER sprechen damit in irgendeiner Form eine                      
           Gewährleistung aus, dass all diese 
                     Fahrmanöver immer ohne Folgenschäden bleiben werden. Dennoch liegen die Produkte von   THUNDER TIGER   
           hinsichtlich Langlebigkeit und Haltbarkeit im Branchenvergleich zweifellos im oberen 
                     Segment. Dies bestätigen zahllose Modellbauer und Fachhändler basierend auf ihren Erfahrungen mit vergleich- 
           baren Modellen der anderen führenden Hersteller. 
Hierzu ein Vergleich: Alle PKW Hersteller (natürlich im Maßstab 1: 1) bewerben die Sicherheit Ihrer Fahrzeuge 
(Knautschzonen, Airbags,...). Aber dennoch gewährleistet Ihnen keiner, dass Sie jede Form von Unfall in einem 
solchen Fahrzeug auch körperlich absolut unbeschadet überstehen. 
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Gewährleistungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn die Sache bei Gefahrübergang fehlerhaft war. 
                     Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass die Sache bei Gefahrübergang mit einem Fehler behaftet war, auch 
           Wenn gelegentliche Rückschlüsse aufgrund der Schadensart zulässig sind.