Amewi BUZZARD 25137 データシート

製品コード
25137
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Kapitel 
2  Sicherheit 
 
 
Seite 6 
 
AMEWI Modell  Version 1.0 
§ 1 LuftVO - Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr 
(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im 
Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den 
Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. 
(2)  Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als 
es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert. 
(3)  Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder 
infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines 
Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen 
und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein. 
 
2.3.2  Häufig gestellte Fragen zum Flugbetrieb 
Wann darf ich fliegen? 
Flugzeit ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. 
Nachtflüge werden momentan toleriert, wenn von dem Modell keine Lärmbelästigung ausgeht und 
es über Positionslichter verfügt. 
Weitere Informationen finden Sie in § 1 LuftVO - Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr. 
Wo darf ich fliegen? 
Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen 
Gelände Sie betreten wollen. 
Beachten Sie in diesem Zusammenhang folgende Bestimmung: im Abstand von weniger als 1,5 km 
von Wohngebieten dürfen Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen 
Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht 
einheitlich geregelt ist.  
Beachten Sie bei allen Modellflugaktivitäten die Luftsperrgebiete (Anhang §62 LuftVG) und halten 
den Mindestabstand von 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ein. 
Weitere Informationen finden Sie in § 16 LuftVO - Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums. 
Wie hoch darf ich fliegen? 
Das Modell muss im Sichtflug betrieben werden. Fliegen Sie nur so hoch, dass Sie noch in der Lage 
sind mit bloßem Auge die Fluglage zu erkennen. Bei zu großer Höhe kann man diese nicht mehr 
richtig einschätzen und gibt eventuell falsche Steuerbefehle. Dies kann zu Störungen von anderen 
Teilnehmern, sowie der Beschädigung oder dem Verlust des Modells führen. 
Empfohlen wird eine Flughöhe von 50 cm bis 3 m. 
Weitere Informationen finden Sie in § 16 LuftVO - Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums. 
Muss ich mein Modell kennzeichnen? 
Bei Flugmodellen mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr muss an sichtbarer Stelle Name 
und Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung angebracht sein. 
Darf ich aus dem Modell Gegenstände abwerfen bzw. abschießen? 
Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen 
ist verboten. 
Weitere Informationen finden Sie in § 17 LuftVO - Abwerfen von Gegenständen.