Справочник Пользователя для Eurolite Halogen PAR stage spotlight 42000825

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42000825
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Vorgehensweise:
Schritt 1: Entfernen Sie den Gitterfilterrahmen.
Schritt 2: Drücken Sie den Lampenklemmring im Spot zusammen und entnehmen Sie ihn aus dem
Gehäuse.
Schritt 3: Wird eine defekte Lampe ausgetauscht, entfernen Sie zunächst die defekte Lampe aus dem
Spot und ziehen Sie den Lampensockel ab.
Schritt 4: Bringen Sie die Lampe an den Sockel an und legen Sie die Lampe in den Spot ein, so dass die
Lampe auf dem Wulst aufliegt.
Schritt 5: Fixieren Sie die Lampe mit dem Lampenklemmring.
Schritt 6: Bringen Sie den Gitterfilterrahmen wieder an das Gehäuse an.
Zur Lampenschonung empfehlen wir, die Lampe unbedingt vorzuheizen. Dazu stellen Sie die
Lampenvorheizung am Dimmerpack so ein, daß der Glühwendel leicht glimmt.
Der Styroporring im hinteren Teil des Scheinwerfers muss vor der ersten Inbetriebnahme
unbedingt entfernt werden!
Schalten Sie das Gerät niemals ein, ohne vorher den Gitterfilterrahmen vorgesetzt zu haben!
Überkopfmontage
Optionales Zubehör:
EUROLITE TH-90 Theaterhaken für 50mm Rohr
Best.-Nr. 58000720
Sicherheits-Fangseil 40cm x 3mm bis 10kg
Best.-Nr. 58010120
Sicherheits-Fangseil 90cm x 3mm bis 10kg
Best.-Nr. 58010130
Sicherheits-Fangseil 140cm x 3mm bis 10kg
Best.-Nr. 58010135
Die Aufhängevorrichtungen des Projektors muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang
ohne dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.