Krups XF501001 Benutzerhandbuch
I. Allgemeines – Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen des Lieferanten. Entgegenstehende
oder von den Verkaufsbedingungen des Lieferanten abweichende Bedingungen des
Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferant ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt hat. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant
in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die
Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
II. Angebot – Angebotsunterlagen
1. Sofern eine mündlich oder schriftlich, insbesondere unter Einsatz von Telekommuni
Es gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen des Lieferanten. Entgegenstehende
oder von den Verkaufsbedingungen des Lieferanten abweichende Bedingungen des
Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferant ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt hat. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant
in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die
Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
II. Angebot – Angebotsunterlagen
1. Sofern eine mündlich oder schriftlich, insbesondere unter Einsatz von Telekommuni
kationsdiensten erfolgende Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizie
ren ist, kann der Lieferant diese innerhalb von 2 Wochen entweder durch Übersen
dung einer Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der bestellten Ware
annehmen.
ren ist, kann der Lieferant diese innerhalb von 2 Wochen entweder durch Übersen
dung einer Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der bestellten Ware
annehmen.
2. An allen dem Besteller zugänglich gemachten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkula
tionen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferant seine Eigentums und
Urheberrechte uneingeschränkt vor. Alle Unterlagen dürfen nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung des Lieferanten Dritten zugänglich gemacht werden und
sind dem Lieferanten, wenn ein Kaufvertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen
des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden,
denen der Lieferant zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
Urheberrechte uneingeschränkt vor. Alle Unterlagen dürfen nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung des Lieferanten Dritten zugänglich gemacht werden und
sind dem Lieferanten, wenn ein Kaufvertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen
des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden,
denen der Lieferant zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
III. Lieferung – Preise – Zahlungsbedingungen
1. Die Lieferung der Ware sowie der Versand der Ware an einen vom Erfüllungsort
1. Die Lieferung der Ware sowie der Versand der Ware an einen vom Erfüllungsort
abweichenden Ort erfolgt ab Auslieferungslager auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
Bestellers. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
2. Preise gelten ab Auslieferungslager einschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Rechnungen sind ab Rechnungsdatum entweder innerhalb von 30 Tagen ohne
Abzug netto oder innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, frei einge
hend auf dem Bankkonto des Lieferanten, zur Zahlung fällig. Der Käufer kommt
30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufforderung ohne weiteres in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln
betreffend die Folgen eines Zahlungsverzugs.
hend auf dem Bankkonto des Lieferanten, zur Zahlung fällig. Der Käufer kommt
30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufforderung ohne weiteres in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln
betreffend die Folgen eines Zahlungsverzugs.
4. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn sein Gegenanspruch
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Lieferanten anerkannt ist.
IV. Gewährleistung – Haftung
1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs
1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs
und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit
ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt, ist der Lieferant nach seiner Wahl zur Nach
erfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Nachlieferung einer neuen
mangelfreien Sache berechtigt.
ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt, ist der Lieferant nach seiner Wahl zur Nach
erfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Nachlieferung einer neuen
mangelfreien Sache berechtigt.
2. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege,
Arbeits und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Arbeits und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässig
keit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfül
lungsgehilfen des Lieferanten beruht. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer
weise eintretenden Schaden begrenzt.
keit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfül
lungsgehilfen des Lieferanten beruht. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer
weise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für eine zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
Produkthaftungsgesetz.
6. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Mangelhaftigkeit der Ware, insbe
son dere weitere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenüber
gang. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Lieferung einer mangelhaften Ware
im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt.
im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt.
8. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferant berechtigt, die ihm entstan
denen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur vollständigen Erfüllung
1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur vollständigen Erfüllung
aller ihm aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller zustehenden Ansprüche.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vor
behaltsware) pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf
eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern.
eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern.
3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller den Lieferanten zur Rechtswahrung
unverzüglich zu benachrichtigen.
unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfän
dung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ausdrücklich untersagt.
5. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu veräußern. Eine Weiterveräußerung an Wiederverkäufer ist nur unter der
Bedingung gestattet, dass der Besteller von seinem Kunden Zahlung erhält oder
sei nerseits den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht,
wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
Bedingung gestattet, dass der Besteller von seinem Kunden Zahlung erhält oder
sei nerseits den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht,
wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6. Der Besteller tritt bereits jetzt alle künftigen, ihm aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsenden Forderungen
mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen sicherungshal
ber an den der Abtretung zustimmenden Lieferanten ab. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis
des Lieferanten, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der
Lieferant verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach
kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt worden ist oder
eine Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines Zahlungsverzugs, eines Antrags auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers oder in ande
ren Fällen eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferanten die zur
Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle erfor
derlichen Unterlagen auszuhändigen.
mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen sicherungshal
ber an den der Abtretung zustimmenden Lieferanten ab. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis
des Lieferanten, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der
Lieferant verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach
kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt worden ist oder
eine Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines Zahlungsverzugs, eines Antrags auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers oder in ande
ren Fällen eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferanten die zur
Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle erfor
derlichen Unterlagen auszuhändigen.
7. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der
Lieferant nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen
Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen
Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der
Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen
Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der
Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
8. Insoweit der realisierbare Wert aller dem Lieferanten zustehenden Sicherungsrechte
die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Liefe
rant auf Verlangen des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte
nach eigener Auswahl freigeben.
rant auf Verlangen des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte
nach eigener Auswahl freigeben.
VI. Gerichtsstand – Erfüllungsort
1. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
1. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
2. Erfüllungsort ist der Ort des Auslieferungslagers des Lieferanten, sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung inter
nationalen Kaufrechts, insbesondere des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.
Lieferung:
In Bestelleinheiten ab Zentrallager Solingen. Einzelhandel ab e 750,–, Großhandel ab e 1.500,– netto Gesamtauftragswert frei Station.
Konditionen:
10 Tage 3%, 30 Tage netto. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Offenbach. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum und der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab (erweiterter
Eigentumsvorbehalt).
Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum und der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab (erweiterter
Eigentumsvorbehalt).
Anschrift:
KRUPS GmbH • Herrnrainweg 5 • 63067 Offenbach / Main • Telefon: 069-8504-0 • Telefax: 069-8504-530 • www.krups.de • www.espresseria.de
Lieferadresse: KRUPS ZENTRALLAGER • Nümmener Feld 10 • 42719 Solingen
Copyright:
Sämtliche Urheberrechte, urheberrechtliche und sonstige schutzrechtlichen Verwertungsrechte bleiben vorbehalten.
Eine Wiedergabe ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Eine Wiedergabe ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen
(Stand: Januar 2011)
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