Albrecht SWR meter 30 4412 Benutzerhandbuch
Produktcode
4412
Wichtige Informationen zum Betrieb von Funk-Zubehörartikeln
Als Zubehörteil für eine Funkanlage fällt dieses Gerät unter die Bestimmungen der EMV Gesetzgebung, des FTEG und der R&TTE
Direktive der Europäischen Union.
Als Zeichen dafür, dass dieses Funk-Zubehörteil die europäischen Normen und Bestimmungen einhält, haben wir das CE-Zeichen
angebracht.
Dieses Produkt wurde entsprechend der harmonisierten europäischen Normenreihe
EN 301 489 (EMV) und EN 300 135-2, EN 300 433-2 (CB-Funk) sowie
EN 301 783-2 (Amateurfunk) bzw. EN 300 086-2 (Betriebsfunk)
entwickelt und gefertigt.
Beachten Sie bitte die folgenden Zusatzbedingungen:
1. Kabel für NF- und HF-Signal-Eingänge und -Ausgänge an Messgeräten müssen abgeschirmt sein und dürfen eine maximale Länge von 3 Metern
haben.
2. An Antennenschalter dürfen nur (abgeschirmte) Koaxialkabel angeschlossen werden.
3. Stehwellenmeßgeräte und andere HF-Meßgeräte ( z.B. Powermeter, HF- Frequenzzähler und Modulationsmessgeräte) dürfen nur kurzzeitig für
die Dauer einer Messung in das Antennenkabel eingeschleift werden. Für den Funkbetrieb müssen die Messgeräte wieder aus der Antennenleitung
entfernt werden. Ein Dauerbetrieb zu Prüfzwecken ist nur mit nichtstrahlenden Abschlusswiderständen (Dummy Load) statthaft.
4. Mikrofone dürfen nur über abgeschirmte Leitungen angeschlossen werden.
Bei Albrecht und Midland Funkgeräten ist im allgemeinen eine Leitungslänge von bis zu 3 Metern zulässig. Beachten Sie bitte, dass im CB-Funk
Mikrofone mit Vorverstärker nur an solche CB-Funkgeräte angeschlossen werden dürfen, bei denen Verstärkermikrofone laut Anleitung als zulässig
deklariert sind. Weitere Hinweise finden Sie auch in den Bedienungsanleitungen zum Funkgerät bzw. Mikrofon.
5. Bei Funk-Netzteilen gilt aus EMV-Gründen eine Begrenzung der zulässigen Leitungslänge auf der 12 V-Gleichspannungsseite von 3 Metern.
© 2011 Alan Electronics GmbH