Raid Hp Universal Air Filter and Adapter Rings 526320 Datenbogen

Produktcode
526320
G-Zl.: 2005-KTV/PZW-EX-2509/BRC
D-Nr.: 393654/0000
D-Nr.: 393654/0000
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Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung des TÜV Österreich
T e i l e g u t a c h t e n
Nr. 2005-KTV/PZW-EX-2509/BRC
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder
Anbau von Teilen gemäß StVZO § 19 Abs. 3, Nr. 4.
für den Teil
Anbau von Teilen gemäß StVZO § 19 Abs. 3, Nr. 4.
für den Teil
:
Luftfilter - Kit
vom Typ
:
Raid HP Universal Luftfilter
mit Varianten
:
526320
des Herstellers
:
Firma r.d.i. Deutschland
Autoteile + Vertriebs GmbH.
Gahlenfeldstraße 8 + 36
D – 58313 Herdecke
Autoteile + Vertriebs GmbH.
Gahlenfeldstraße 8 + 36
D – 58313 Herdecke
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges,
wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungs-
abnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht einge-
halten werden! Nach Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug,
unter Vorlage dieses Teilegutachtens, unverzüglich einem amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle, oder einem Prüfingenieur
einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, zur Durchführung und
Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der
Fahrzeugpapiere.
wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungs-
abnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht einge-
halten werden! Nach Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug,
unter Vorlage dieses Teilegutachtens, unverzüglich einem amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle, oder einem Prüfingenieur
einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, zur Durchführung und
Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der
Fahrzeugpapiere.
Geschäftsbereich
Kraftfahrtechnik und
Verkehr
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Deutschstraße 10
1230 Wien
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Telefon:
+43(1)610 91-0
Fax: DW 6555
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Fax: DW 6555
pzw@tuev.or.at
Ansprechpartner:
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DI Walter BUSSEK
DW 6450
bu@tuev.or.at
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Akkreditiert als:
Prüfstelle,
Überwachungsstelle,
Zertifizierungsstelle,
Kalibrierstelle
Prüfstelle,
Überwachungsstelle,
Zertifizierungsstelle,
Kalibrierstelle
Notified Body 0408
Vereinssitz und
Geschäftsführung:
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Krugerstraße 16
1015 Wien/Österreich
Tel.: +43(1)514 07-0
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Fax: DW 6005
office@tuev.or.at
http://www.tuev.at
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Geschäftsstellen
in
Bludenz, Dornbirn,
Graz, Innsbruck,
Klagenfurt, Lauterach,
Klagenfurt, Lauterach,
Linz, Marz, Salzburg,
St. Pölten, Wels, Wien
und Filderstadt (D)
St. Pölten, Wels, Wien
und Filderstadt (D)
Tochtergesellschaften
in Athen, Budapest,
München, Prag,
München, Prag,
Teheran und Wien
Bankverbindungen:
BA 0066-28978/00
BA 220-101-949/00
BA 0066-28978/00
BA 220-101-949/00
PSK 7072.756
DVR 0047 333
UID ATU 37086005