Skoda FABIA II TMB PS 035 Benutzerhandbuch

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Garantieschein 
 
Der Hersteller der Anhängerkupplung gewährt eine Garantie für die Konstruktion, 
das verwendete Material, die Herstellungsausführung und die Funktion der 
gelieferten Anhängerkupplung für 24 Monate ab dem Verkaufsdatum
 
Der Käufer macht die Reklamation des Produkts in der gesetzlichen Frist beim 
Verkäufer geltend. Der Vertreter des Händlers beurteilt gemeinsam mit dem 
Vertreter des Herstellers in Einklang mit den gültigen Vorschriften die 
Berechtigung der Reklamation.  
Bedingung für die Gültigkeit der Garantie ist, dass die Anhängerkupplung 
ausschließlich bestimmungsgerecht verwendet wird.  
Der Käufer ist dazu verpflichtet den Warenzustand bei de Übernahme zu 
überprüfen. Sollte die Ware beschädigt sein, oder ein Teil der Anhängerkupplung 
nicht mitgeliefert u.ä., ist der Käufer dazu verpflichtet diese Tatsache unmittelbar 
dem Verkäufer und das ohne unnötigen Verzug nach der Warenübernahme 
mitzuteilen.   
Alle Bestandteile und Zubehör der Anhängerkupplung müssen vor der Fachmontage 
in Bezug zu ihrer Kompatibilität auf den entsprechenden Fahrzeugtyp hin überprüft 
werden. Anhängerkupplungen dürfen ausschließlich für den vom Hersteller 
angegebenen Wagentyp verwendet werden. Im Falle einer unfachgemäßen 
Montage, oder einer Montage der Anhängerkupplung auf einen Fahrzeugtypen, für 
den die Anhängerkupplung nicht bestimmt ist, haftet der Hersteller für eventuelle 
Beschädigungen der Anhängerkupplung, die durch fehlerhafte Montage oder 
unrichtige Verwendung verursacht werden, nicht. 
Der Verkäufer haftet für Mängel, die die Anhängerkupplung bei ihrer Übernahme 
durch den Käufer aufwies.
  
Die Garantie bezieht sich nicht auf Schäden, die auf geläufiger Abnutzung 
beruhen, auf Überlastung und unfachgemäßer Verwendung der Anhängerkupplung  
und auf Verwendung, die nicht in Einklang mit den in der Bedienungsanleitung 
angeführten Anweisungen ist. Weiter bezieht sich die Garantie nicht auf durch 
Elementargewalten verursachte Schäden. Der Verkäufer haftet auch dann für 
Schäden nicht, wenn die Anhängerkupplung verändert oder anders modifiziert 
wurde. 
Die Garantie erlischt, falls die Anhängerkupplung bei einem Unfall 
(ausgenommen durch die Anhängerkupplung selbst verursachte Unfälle) oder durch 
Eingriffe in ihren Mechanismus und ihre Konstruktion beschädigt wurde. 
  
 
Typengenehmigung 
 
Der Hersteller bestätigt, dass die Anhängerkupplung laut der genehmigten 
Dokumentation hergestellt wurde und der Typenzulassung  e8 *94/20*0069 
entspricht.