Viewsonic CDE4302 User Manual

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iii
RoHS2-Konformitätserklärung
Dieses Produkt wurde gemäß den Anforderungen der EG-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung 
der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS2-
Richtlinie) entworfen und hergestellt und hat sich als mit den maximalen Konzentrationswerten, 
die der europäischen Ausschuss für die technische Anpassung (Technical Adaptation Committee; 
TAC) festgelegt hat, wie folgt konform erwiesen:
Substanz 
Vorgeschlagene maximale 
Konzentration
Tatsächliche 
Konzentration
Blei (Pb)
0,1%
< 0,1%
Quecksilber (Hg)
0,1%
< 0,1%
Cadmium (Cd)
0,01%
< 0,01%
Sechswertiges Chrom (Cr
6+
)
0,1%
< 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB)
0,1%
< 0,1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
0,1%
< 0,1%
Manche Produktkomponenten sind im Anhang III der RoHS2-Richtlinie wie unten beschrieben  
ausgenommen:
Beispiele von ausgenommenen Komponenten:
1.  Quecksilber in Kaltkathodenlampen und Leuchtröhren mit externen Elektroden (CCFL und 
EEFL) für spezielle Zwecke überschreitet nicht (pro Lampe):
(1) Geringe Länge (≦500 mm): maximal 3,5 mg pro Lampe.
(2) Mittlere Länge (>500 mm und ≦1.500 mm): maximal 5 mg pro Lampe.
(3) Große Länge (>1.500 mm): maximal 13 mg pro Lampe.
2.  Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren.
3.  Blei im Glas der Leuchtröhren übersteigt nicht 0,2 % nach Gewicht.
4.  Blei als Legierungselement in Aluminium mit bis zu 0,4 % Blei nach Gewicht.
5.  Kupferlegierung mit bis zu 4 % Blei nach Gewicht.
6.  Blei in Lötmetallen mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Legierungen auf Bleibasis mit 85 % 
nach Gewicht oder mehr Blei).
7.  Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik mit Ausnahme von 
dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z. B. piezoelektrischen Geräten, oder in Glas- oder 
Keramik-Matrix-Verbindungen.