Axing SWE 30-01 SWE03001 User Manual

Product codes
SWE03001
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Anhang
Annex
Stand: März 2010 – Konstruktions- und Typenänderung vorbehalten
state of the art: March 2010 – Reserving change in design and type
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Liefer und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Grundlage für alle Angebote und Aufträge mit inländischen und ausländischen Kunden 
ist schweizer Recht, wobei ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen 
maßgebend sind. Unsere Angebote sind stets freibleibend, erteilte Aufträge, an die der 
Besteller 4 Wochen  gebunden ist, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung 
wirksam.
Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum.
Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle hö-
herer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel im eigenen Bereich oder 
in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Liefe-
rungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben und ganz oder teilweise vom Vertrag 
zurückzutreten. Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht des Käufers beste-
hen nicht. Der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse verlängert eine Lieferfrist stets 
angemessen.
Lieferungsfristen und -termine gelten nur annähernd und sind unverbindlich. Verbindli-
che Lieferfristen und -termine bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Eine Lieferfrist 
ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Lieferungsgegenstand unser Lager verlas-
sen hat, bzw. seine Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist.
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend 
wobei Mehr- oder Minderbelieferungen bis zu 10% vorbehalten bleiben. Maßangaben, 
Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Ange-
boten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als ver-
bindlich bezeichnet worden sind.
Konstruktionsänderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Export ist nur mit unserer 
schriftlichen Genehmigung zulässig.
Wir können vom Vertrag zurücktreten oder trotz der vereinbarten Zahlungsbedingungen 
Zahlungen vor Lieferung verlangen, wenn eine nach unserer Überzeugung ungünstige 
Kreditauskunft über den Besteller erteilt wird.
2. Preise
Die Preise gelten alle ab Werk/Lager des Auftragnehmers und sind freibleibend. Mehr-
wertsteuer wird zusätzlich berechnet. Die am Lieferungstag gültigen Preise gelten bei 
einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung als vereinbart, ohne daß der Besteller hieraus 
Rechte herleiten kann. Zahlungsverzuq jeder Art und Insolvenzverfahren lassen alle ab-
gesetzten Rabatte und Nachlasse in Wegfall kommen.
Für die Berechnung des Kupferzuschlags ist unser Einkaufspreis maßgebend.
3. Versand- und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets - auch bei Frankolieferungen - auf Rechnung und Gefahr des 
Empfängers, wobei die Gefahr mit der Übergabe des Lieferungsgegenstandes an den 
Spediteur, Frachtführer oder Abholer und auch beim Transport mit unseren Fahrzeugen 
spätestens beim Verlassen unseres Lagers auf den Besteller übergeht. Auf schriftlichen 
Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Ladung durch uns gegen Bruch, 
Transport, Feuer und sonstige Schäden versichert.  Wenn nichts besonderes vorge-
schrieben ist. bestimmen wir die Versandart nach eigenem Ermessen. Verpackung be-
rechnen wir zu Selbstkosten Aufträge im Nettowert von mehr als 150 € Iiefern wir 
frachtfrei Empfangsbahnhof bzw. Hafen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 
Mehrkosten auf Grund einer vom Besteller bestimmten Versandart gehen zu seinen 
Lasten.
4. Zahlung
Die Zahlung des Kaufpreises muss, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, inner-
halb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen. Wechsel jeder Art wer-
den nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber und vorbehaltlich der 
Diskontfähigkeit angenommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Ge-
genwert zur Verfügung steht. Diskontspesen, Stempelsteuer und Einzugsgebühren sind 
vom Besteller sofort zu bezahlen.
Verspätete Zahlungen berechtigen uns vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer 
Schäden, Verzugszinsen In Höhe von 4% über dem jeweiligen Lombardsatz oder eine 
Vertragsstrafe von 1% je Monat zu verlangen.
Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig, wenn noch unbezahlte Rechnungen aus frühe-
ren Lieferungen offenstehen.
Bei der Hereinnahme von Wechseln haften wir nicht für die rechtzeitige Vorlegung und 
Weiterberechnung von Wechselprotesten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingun-
gen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluß bekannt werden und die Kre-
ditwürdigkeit des Bestellers nach unserer Überzeugung mindern, werden sämtliche 
Forderungen ohne Rocksicht auf die Laufzeit etwa entgegengenommener Wechsel so-
fort fällig.
In einem solchen Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistun-
gen nur gegen Vorauszahlung und Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Ablaut ei-
ner angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen Lieferungsgegenständen bis zu vollständigen 
Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden 
Forderungen vor. Bei lfd. Rechnungen dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung 
der Saldoforderungen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die 
Forderungen an den Besteller um mehr als 25% des Vorbehaltgutes, so sind wir auf Ver-
langen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl ver-
pflichtet. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit 
übereignen. Pfändung- sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch Dritte 
sind uns unverzüglich unter Verfügung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eides-
stattlichen Versicherung des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware an-
zuzeigen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers
Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr 
gestattet. Der Besteller tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden 
Ansprüche mit allen Nebenrechten in voller Höhe bis zur Erfüllung unserer sämtlichen 
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an uns ab. Auf Aufforderung wird er uns Na-
men und Anschriften der Abnehmer angeben und die jeweiligen Forderungen beziffern. 
Wir können verlangen, daß der Besteller die Abtretung dem Kunden anzeigt
Bei Zahlungsverzug oder Zahlungschwierigkeiten können wir die sofortige Herausgabe 
aller noch nicht verkaufter Waren verlangen. Die Geltendmachnung des Eigentumsvor-
behaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt 
vom Vertrag, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen Die 
Zurücknahme von Waren erfolgt zu dem in freihändigen Verkauf erzielten Erlös, höchs-
tens jedoch vom Lieferpreis. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben 
vorbehalten. Wir können jederzeit Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten verlan-
gen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Bestel-
lers, die von uns bestritten werden, ist ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Wir liefern nur Ware, die unserem Angebot entspricht, sofern nicht andere Bedingungen 
bei der Auftragserteilung vereinbart worden sind. Der Besteller muß gelieferte Gegen-
stände unverzüglich nach der Ankunft auf äußere Mangel und Fehlmengen untersu-
chen. Diese müssen binnen 8 Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich unter Angabe 
von Auftrags- und Lieferungsnummern angezeigt werden. Geschieht das nicht, beste-
hen keine Ansprüche des Bestellers.
Bei berechtigten Mängelrügen nehmen wir die Ware nach unserer Wahl entweder unter 
Gutschrift des berechneten Betrages zurück oder wir liefern in angemessener Frist Er-
satz, wobei wir auch berechtigt sind, statt dieser dem Besteller eine Gutschrift in Höhe 
des Minderwertes zu erteilen.
Weitere Ansprüche des Bestellers, die aus Mängeln hergeleitet werden, insbesondere 
Ersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen. Mängelrügen sind nur innerhalb von 8 
Tagen nach Erhalt zulässig. Für eine etwa nichtige Bedingung tritt eine zulässige Rege-
lung ein, durch die der mit der richtigen Bestimmung erstrebte wirtschaftliche Zweck am 
ehesten erreicht wird.
7. Abrufe
Für Abrufaufträge gewähren wir, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, 
eine Frist von 6 Monaten vom Tage der Bestellung an. Ist die Abnahmefrist abgelaufen, 
so sind wir wahlweise berechtigt, entweder die Ware zu liefern und in Rechnung zu stel-
len oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu ver-
langen.
8. Rücksendungen
Rücksendungen seitens des Bestellers an uns, bei denen uns kein Verschulden trifft, 
werden nur angenommen, wenn hierüber vorher eine Vereinbarung getroffen wurde.
Die Transportkosten hat in diesem Fall der Käufer zu tragen.
In diesem Fall erfolgt die Gutschrift der zurückgegebenen Ware unter Abzug einer Be-
arbeitungsgebühr
9. Nebenpflichten
Nach bestem Wissen werden von uns und nach Vertragsabschluß Vorschläge und Be-
ratungen erteilt sowie vertragliche Nebenverpflichtunqen ausgeführt, jedoch ist dafür 
sowie für etwaige Unterlassung unsere Haftung ausgeschlossen
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus der Geschäftsverbindung mit uns ergebenden Rechte und Pflichten, 
insbesondere auch für alle Zahlungen, ist der Sitz der Firma AXING AG für beide Ver-
trags-teile Erfüllungsort.
Gerichtsstand für alle Klagen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, selbst für Klagen 
im Wechsel- und Scheckprozeß, ist für beide Vertragsteile ebenfalls der Sitz der Firma 
AXING AG.
Wir sind auch berechtigt den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand, auch wenn 
dieser Im Ausland liegt, zu verklagen.
Vorstehendes gilt auch gegenüber all denjenigen, die für die Verpflichtungen des Käu-
fers haften.
Zahlungen an unsere Vertreter und Beauftragte sind nur wirksam, wenn diese schriftli-
che Inkassovollmacht vorlegen.
Sollten einzelne dieser Vertragsbedingunqen rechtsunwirksam werden oder sein, so 
bleibt davon der Auftrag unberührt Die obrigen Bestimmungen bleiben selbständig be-
stehen.
Stand März 2007
12
Terms of delivery  an payment