Panasonic TY-FB10WPE Operating Guide

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Die Verwendung dieser Software unterliegt den Bestimmungen, die in dieser Software-Lizenzvereinbarung festgelegt sind.
 1.  Lizenz
Der Lizenznehmer erhält das Nutzungsrecht für diese Software sowie für die auf der CD-ROM, der Bedienungsanleitung oder 
sonstigen Medien aufgezeichneten Informationen, die dem Lizenznehmer überlassen werden (zusammen „Software“); jedoch 
sind sämtliche Rechte der Urheberschaft bzw. des geistigen Eigentums nicht auf den Lizenznehmer übertragbar.
 2. Nutzung durch Dritte
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, sein Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen und die Nutzung oder das Kopieren der 
Software durch Dritte zuzulassen, unabhängig davon, ob dies kostenfrei oder gegen Gebühr erfolgt.
 3. Einschränkungen beim Kopieren der Software
Der Lizenznehmer ist berechtigt, allein für Zwecke der Datensicherung eine einzelne Kopie der gesamten Software oder von 
Teilen der Software anzufertigen.
Kopien, die unter Verwendung dieser Software kopiert werden, sind jedoch davon ausgeschlossen.
 4.  Computer
Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software auf mehreren Computern, die sich in seinem Eigentum befinden oder von ihm 
verwaltet werden, zu installieren und zu nutzen. Diese Nutzung ist jedoch nur auf diejenigen Anwendungen beschränkt, die 
mit der Einheit in Zusammenhang stehen.
 5. Rückentwicklung (Reverse-Engineering), Dekompilierung oder Disassemblierung
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. 
Matsushita lehnt jegliche Gewährleistung für Softwaredefekte ab, die durch Rückentwicklung (Reverse-Engineering), 
Dekompilierung oder Disassemblierung der Software durch den Lizenznehmer verursacht wurden.
Darüber hinaus haftet weder Matsushita noch dessen Vertriebsstellen oder Händler für Schäden, die vom Lizenznehmer 
durch Rückentwicklung (Reverse-Engineering), Dekompilierung oder Disassemblierung der Software verursacht wurden.
 6.  Kundendienst
Wenn während der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer ein Problem mit der Software auftritt, sollte der 
Lizenznehmer Matsushita telefonisch oder schriftlich über das Problem benachrichtigen. Matsushita ist verpflichtet, den 
Lizenznehmer daraufhin zu benachrichtigen, ob es sich bei dem Problem um einen bekannten Programmfehler („Bug“) 
handelt oder ob die Anwendungsweise der Software verändert werden muss.
Veränderungen der Software sind ohne vorherige Benachrichtigung vorbehalten.
 7.  Schadloshaltung
Die Haftung von Matsushita hinsichtlich dieser Software ist entsprechend den Bestimmungen unter 6. beschränkt.
Weder Matsushita noch dessen Vertriebsstellen oder Händler haften für Schäden, die dem Lizenznehmer direkt oder über 
Forderungen Dritter durch die Nutzung oder in Verbindung mit der Nutzung der Software entstanden sind.
Darüber hinaus gewährt Matsushita keinerlei Garantien für zweckfremde Nutzung dieser Software, insbesondere für 
Anwendungen, die nicht mit der Einheit in Zusammenhang stehen, zu deren Lieferumfang diese Software gehört.
 8.  Ausfuhrkontrolle
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software in jedweder Form ohne die erforderlichen Ausfuhrlizenzen, die den 
Bestimmungen des Aufenthaltslandes des Lizenznehmers bzw. den Bestimmungen anderer Länder unterliegen, nicht in 
Länder außerhalb des Einkaufslands der Einheit auszuführen bzw. wiederauszuführen.
Wireless Manager nutzt folgende Software:
Teile dieser Software basieren auf der Arbeit von Independent JPEG Group.
Software-Lizenzvereinbarung