Panasonic KXPX20EX Operating Guide

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Einsatz mit einem Personalcomputer
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Lizenzvereinbarung
Bitte lesen Sie die nachfolgende Lizenzvereinbarung sorgfältig durch.
Benutzerlizenz-Vereinbarung
BEI DIESER VEREINBARUNG HANDELT ES SICH UM EINEN RECHTSKRÄFTIGEN VERTRAG 
ZWISCHEN IHNEN UND PANASONIC COMMUNICATIONS CO., LTD. (IM WEITEREN ALS 
„PANASONIC“ BEZEICHNET) ÜBER DIE NUTZUNG DES SOFTWARE-PROGRAMMS (IM WEITEREN 
ALS „SOFTWARE“ BEZEICHNET). BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG VOLLSTÄNDIG 
DURCH, UND MACHEN SIE SICH GRÜNDLICH MIT ALLEN BEDINGUNGEN VERTRAUT, BEVOR 
SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN. DURCH DIE INSTALLATION DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE 
IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG.
Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die SOFTWARE nicht installieren.
1. URHEBERRECHT:
Die SOFTWARE unterliegt dem Schutz der Urheberrechte durch internationale Abkommen und 
andere zutreffende Gesetze. Sie erkennen an, dass Sie lediglich eine BESCHRÄNKTE LIZENZ 
ZUR NUTZUNG der SOFTWARE und zugehörigen Dokumentation erhalten, ohne Eigentumsrechte 
oder andere Rechte an der SOFTWARE und der zugehörigen Dokumentation zu erwerben, wobei 
alle Eigentums- und andere Rechte im Besitz von PANASONIC oder Lizenzträger verbleiben.
2. LIZENZ:
(1) Sie dürfen die SOFTWARE ausschließlich zu dem Zweck nutzen, einen mit der SOFTWARE 
kompatiblen Panasonic-Drucker zu betreiben.
(2) Sie dürfen eine Kopie der SOFTWARE für den in Paragraph (1) oben genannten Zweck oder 
zur Sicherung erstellen.
(3) Sie dürfen Ihre Rechte im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung auf permanenter Basis an eine 
andere Person übertragen, sofern Sie diese Vereinbarung, sämtliche Kopien der SOFTWARE, 
die zugehörige Dokumentation sowie den Panasonic-Drucker ebenfalls übergeben und sich die 
betreffende Person mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklärt.
3. EINSCHRÄNKUNGEN:
Sie dürfen die SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer 
sofern eine solche Vorgehensweise ausdrücklich durch einschlägige Gesetze gestattet ist. 
Sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist, dürfen Sie die SOFTWARE, 
die zugehörige Dokumentation und alle davon erstellten Kopien, auch auszugsweise, nicht 
verwenden, modifizieren, verändern, vermieten, im Leasing-Verfahren überlassen oder an Dritte 
übergeben. Sie dürfen die SOFTWARE nicht ohne eine den einschlägigen Ausfuhrkontrollen 
entsprechende Exportlizenz in ein anderes Land exportieren.
4. GÜLTIGKEITSDAUER:
Diese Vereinbarung bleibt gültig, bis sie beendet wird. Sie dürfen diese Vereinbarung jederzeit 
beenden, indem Sie die SOFTWARE, die zugehörige Dokumentation und alle davon erstellten 
Kopien zerstören. Diese Vereinbarung wird außerdem beendet, wenn Sie irgendeine Bedingung 
dieser Vereinbarung verletzen. Im Falle einer solchen Beendigung verpflichten Sie sich, die 
SOFTWARE, alle davon erstellten Kopien sowie die zugehörige Dokumentation zu zerstören.
5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:
DIE SOFTWARE WIRD OHNE JEGLICHE GEWÄHR GELIEFERT, „SO WIE SIE IST“. PANASONIC 
(EINSCHLIESSLICH, IN DIESEM ARTIKEL, VON MATSUSHITA ELECTRIC INDUSTRIAL 
CO., LTD., UND DEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN DES UNTERNEHMENS) BIETET 
WEDER IHNEN NOCH DRITTEN EINE EXPLIZITE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG, 
EINSCHLIESSLICH VON, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, DER MARKTGÄNGIGKEIT 
ODER TAUGLICHKEIT DER SOFTWARE ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK. OHNE 
EINSCHRÄNKUNG DER OBIGEN ALLGEMEINEN FESTSTELLUNG BIETET PANASONIC 
KEINERLEI GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI IST ODER IHREN 
ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT. PANASONIC ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG FÜR 
SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH VON, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, FOLGESCHÄDEN 
UND SCHADENERSATZ, DIE IHNEN AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERWACHSEN, 
SELBST DANN NICHT, WENN PANASONIC AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN 
AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. UNGEACHTET DER OBIGEN FESTSTELLUNG WIRD 
DIESE LIZENZVEREINBARUNG NACH ERFORDERNIS GEÄNDERT, FALLS SIE GEGEN IN 
IHREM LAND GELTENDE GESETZLICHE BESTIMMUNGEN VERSTÖSST.
KX-PX20EX_Ger.indb   87
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12/12/2006   1:42:01 PM
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