Panasonic KXTCD700 Operating Guide

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Garantiebedingungen
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1. Die Firma Panasonic Deutschland GmbH leistet durch ihre Fachhändler eine
6-monatige Garantie auf Ersatzteile und Arbeitslohn.
2. Die Garantie beginnt mit dem Tag des Kaufes bei dem Fachhändler. Sie wird
in der Form geleistet, dass Teile, nach Maßgabe der Panasonic Deutschland
GmbH, die nachweislich aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern
schadhaft wurden, ausgetauscht oder repariert werden. Eine Verlängerung der
Garantie entsteht dadurch nicht. Austauschteile gehen in das Eigentum der
Panasonic Deutschland GmbH über. Durch diese Garantie werden
weitergehende Ansprüche gegen die Panasonic Deutschland GmbH,
insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, nicht
begründet.
3. Im Garantiefall Fällen wird jegliches Material kostenlos geliefert. Falls das
Gerät zum Zwecke der Reparatur transportiert wird, geschieht dies auf Gefahr
und Kosten des Absenders.
4. Ausgenommen von der Garantieleistung sind:
a) Schäden und Verluste, die durch das Gerät oder den Gebrauch desselben
entstehen, sowie Schäden, die auf lokale Verhältnisse, wie Fehler in der
Installation, Brand, Blitzschlag, Plastikteile und Zubehör etc. zurückzuführen
sind.
b) Schäden durch Eingriffe von Personen, die von der Panasonic Deutschland
GmbH hierzu nicht ermächtigt sind.
c) Geräte, bei denen die Fabrikations-Nummer entfernt oder zerstört worden
ist.
d) Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z.B. Anschluss an
eine falsche Netzspannung oder Stromart, und Schäden durch fahrlässige
Behandlung oder Mißbrauch.
e) Batterien bei batteriebetriebenen Geräten wie auch Folgeschäden durch die
Verwendung von defekten und überlagerten/verbrauchten
Batterien/Akkuzellen.
f) Fehler durch eine Störung im Netz oder externe Einflüsse.
g) Verschleißteile, Akkus.
5. Die Garantieleistung wird von dem verkaufenden Fachhändler erbracht. Ihm
steht in diesen Fällen unsere Service-Organisation zur Verfügung. Die
Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
6. Zum Nachweis von Garantieansprüchen ist der vollständig mit der
Fabrikations-Nummer und dem Kaufdatum ausgefüllte Garantieschein und/
oder der vollständig ausgefüllte Kaufbeleg einzusenden.
Diese Garantie besteht zusätzlich und beeinträchtigt in keiner Weise
gesetzliche oder andere Rechte von Endverbrauchern.
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