Metrel AlphaGT LITEVDE-tester 0701-0702 20991388 User Manual
Product codes
20991388
Alpha GT LITE 701/702
Konfigurierte Automatikprüfung
41
Tasten
/
Die Stelle wählen, an der die neue Automatikprüfung
gespeichert werden soll.
gespeichert werden soll.
ENTER
Die Möglichkeit, vor Speicherung eine Umbenennung der
Automatikprüfung in der ausgewählten Stelle
durchzuführen.
Automatikprüfung in der ausgewählten Stelle
durchzuführen.
/ / alphanum.
Konsole
Eine bestehende Automatikprüfung umbenennen oder den
Namen für die neue Automatikprüfung zufügen.
Namen für die neue Automatikprüfung zufügen.
ENTER (nach der
Einstellung des Namen)
Einstellung des Namen)
Neue Prüfungssequenz/Parameter/Namen speichern.
ESC
Zurück zum Automatikprüfungsmenü ohne Änderungen
gehen.
gehen.
8.1.3 So wird eine bestehende Prüfungssequenz von der Liste gelöscht
Bestehende Prüfungssequenzen können mit folgenden Schritten von der Liste (Name,
Sequenz und Parameter) gelöscht werden:
Sequenz und Parameter) gelöscht werden:
Wählen Sie die Automatikprüfung, die Sie löschen möchten. Drücken Sie die CLR-
Taste an der alphanumerischen Konsole. Bestätigen (
Taste an der alphanumerischen Konsole. Bestätigen (
JA
) oder widerrufen (
NEIN
) Sie
das Löschen mit der ENTER-Taste. Die ausgewählte Prüfungssequenz wird von der
Liste gelöscht werden.
Hinweis:
Liste gelöscht werden.
Hinweis:
Wenn nur eine Automatikprüfung besteht, kann diese nicht von der Liste
gelöscht werden!
gelöscht werden!
8.1.4 So wird eine Automatikprüfung gestartet
Eine Automatikprüfung kann mit folgenden Schritten von dem Automatikprüfungsmenü
aus begonnen werden:
Im Automatikprüfungsmenü wählen Sie die Prüfsequenz, die durchgeführt werden soll.
Drücken Sie die START-Taste, um die Prüfungssequenz zu beginnen. Weitere
Informationen erhalten Sie im Abschnitt 10 Durchführung der Prüfungssequenz.
aus begonnen werden:
Im Automatikprüfungsmenü wählen Sie die Prüfsequenz, die durchgeführt werden soll.
Drücken Sie die START-Taste, um die Prüfungssequenz zu beginnen. Weitere
Informationen erhalten Sie im Abschnitt 10 Durchführung der Prüfungssequenz.