Wofi Floor standing light HV halogen G9 33 W Fero Chrome 3325.01.01.0000 Data Sheet

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3325.01.01.0000
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Für WOFI-LED-Leuchten, bei denen die LEDs fester Bestandteil der WOFI-Leuchte sind, 
gilt hinsichtlich der garantierten ordnungsgemäßen Leuchtfunktion der LEDs Folgendes:                                                                                                                                       
                                                                                                                                           
Nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik kann die Lichtleistung von LEDs 
im Laufe der Lebensdauer schwächer werden, diese fallen aber nicht plötzlich aus. Die Alterung 
von LEDs ist in erster Linie auf die Vergrößerung von Fehlstellen im Kristall durch thermische 
Einfl üsse zurückzuführen. Diese Bereiche nehmen nicht mehr an der Lichterzeugung teil. Es 
entstehen strahlungslose Übergänge. WOFI garantiert die ordnungsgemäße Leuchtenfunktion 
der von WOFI verbauten LEDs entsprechend der Lebensdauer solcher LEDs, die mindestens 
einen sog.L70/B10-Wert aufweisen. Dieser Wert ist ein Standard-Wert in der LED-Technik. L70 
bedeutet insoweit, dass die Lebensdauer einer LED anhand des Zeitpunktes bemessen bzw. 
bestimmt wird, an dem deren Lichtausbeute im Mittel auf 70% des Anfangswertes abgesunken 
ist. Der B10-Wert bezeichnet den Zeitraum, nach dem 10% der LEDs nicht mehr funktionieren. 
WOFI garantiert demnach entsprechend dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und 
Technik, dass die in WOFI-LED-Leuchten fest verbauten LEDs während der jeweiligen, auf der 
Produktverpackung bzw. dem Produkt angegebenen Lebensdauer des jeweils verbauten LED-Typs 
mindestens 70% ihrer Leuchtwirkung beibehalten und maximal 10% der verbauten LEDs ausfallen.                                                                                                                                       
                                                                                                                                                 
Dies bedeutet, dass das Nachlassen der Leuchtwirkung der WOFI-LED-Leuchten im 
vorbezeichneten Umfange (L70/B10) innerhalb der Lebensdauer nach dem gegenwärtigen Stand 
von Wissenschaft und Technik keinen Mangel darstellt. Eine Lebensdauer von L70/B10 bedeutet 
eine gute Beleuchtungsstärke selbst nach Ende der Lebensdauer. 
Garantieausschluss:
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Funktionsgarantie sind alle auswechselbaren Leuchtmittel.
Diese Garantiezusage steht zudem unter der Bedingung, dass 
die WOFI-Produkte bestimmungsgemäß gebraucht wurden,
-   keine An- und Umbauten bzw. sonstige Modifi kationen an den WOFI-Produkten 
eigenmächtig vorgenommen wurden
-   die Wartung und Pfl ege der WOFI-Produkte entsprechend der WOFI-Bedienungsanleitung 
erfolgt sind
-   die Anbau- und Installation entsprechend den Installationsvorschriften von WOFI erfolgt 
sind, so dass die Grenzwerte für Versorgungspannung und Umgebungseinwirkungen 
eingehalten worden sind,
-   Leuchtmittel von WOFI bzw. die von WOFI vorgeschriebenen Leuchtmittel, welche den 
entsprechenden Normen und Vorschriften genügen, in den WOFI-Leuchten verwendet worden 
sind, 
-   an den WOFI Produkten keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf der 
Materialoberfl äche vorliegen, die bei nicht sachgemäßen Gebrauch entstanden sind, zum 
Beispiel durch Schädigungen durch falsche Reinigungs- oder Putzmittel oder scharfkantige 
Gegen stände. Hierdurch bedingte Schäden unterliegen nicht der Garantie(zusage),
-    diese WOFI-Produkte nicht als 2.Wahl Artikel oder Muster gekauft wurden ,  
-    diese WOFI-Produkte nicht im Werksverkauf erworben wurden (Belegnachweis).
Garantieleistungen:
Die Garantieleistung besteht ausschließlich darin, dass WOFI LEUCHTEN im Falle eines innerhalb 
der Garantiezeit aufgetretenen Mangels in der Funktionstüchtigkeit nach eigener Wahl die für den 
Erst-Endverbraucher kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kosten freie Ersatz lieferung eines 
entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen WOFI-Produktes durchführt. WOFI behält 
sich hierbei vor, die Garantieleistungen dem technischen Fortschritt anzupassen.
Dem Garantienehmer erwachsene Kosten, Spesen, Porto und dergleichen werden nicht ersetzt. 
Auch werden Montage-, Demontage- und Transportkosten nicht ersetzt.
Betriebsausfallschäden, Gewinnverlust und Folgeschäden, welche auf einem Mangel des WOFI-
Produktes beruhen, sind von der Garantiezusage nicht umfasst. 
Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen jedoch nur nach 
Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vor schriften.
Der Garantieanspruch besteht nur gegen Vorlage des Produkts sowie eines Nach weises, dass der 
Mangel in der Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis 
kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbeleges geführt werden. Es wird daher empfohlen, den 
Kaufbeleg mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit sorgfältig aufzu be wahren.