Albrecht AE 4200 ASQ 12012 User Manual
Product codes
12012
7
Albrecht-Gerätepass
Für Ihr AE 4200 ASQ gelten folgende Programmierungs- und Benutzungsregeln (Angaben ohne
Gewähr, Stand Oktober 2012) in den Ländern, die die R&TTE Direktive anwenden:
Gewähr, Stand Oktober 2012) in den Ländern, die die R&TTE Direktive anwenden:
Land
Programmierung
Anmelde- und Gebührenpflicht
Betreiben der Funkanlagen mit Anmeldepflicht bzw. Einschränkungen
Italien
40 FM und 40 AM 4 W
Anmeldung für alle CB-Geräte von in Italien
gemeldeten Personen erforderlich.
gemeldeten Personen erforderlich.
Österreich
z.Zt. nur 40 FM
40 FM und 40 AM 4 W
geplant
40 FM und 40 AM 4 W
geplant
Funkgeräte mit Länderschaltern sind in Österreich
nicht erwünscht. Ggf. fragen Sie Ihren Händler
nach der auf 40 Kanäle begrenzten Version dieses
Gerätes.
nicht erwünscht. Ggf. fragen Sie Ihren Händler
nach der auf 40 Kanäle begrenzten Version dieses
Gerätes.
Schweiz
40 FM und 40 AM 4 W
Anmeldung und monatliche Gebühren für
Einwohner der Schweiz bis Ende 2012.
Einwohner der Schweiz bis Ende 2012.
Spanien
40 FM und 40 AM 4 W
Anmeldung und regelmäßige Gebühren für
Einwohner Spaniens
Einwohner Spaniens
Betreiben der Funkanlage ohne Anmeldepflicht
Belgien
40 FM, 40 AM 4W
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Deutschland,
Tschechische
Republik
Tschechische
Republik
80 FM, 40 AM 4W
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer, mit
Ausnahme des ortsfesten Betriebs auf den
Kanälen 41-80 in bestimmten Regionen entlang
der Grenzen von D (außer zu CZ).
Ausnahme des ortsfesten Betriebs auf den
Kanälen 41-80 in bestimmten Regionen entlang
der Grenzen von D (außer zu CZ).
Dänemark, Malta,
Island
Island
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Frankreich, Monaco
40 FM und 40 AM 4W
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Griechenland
40 FM und 40 AM 4W
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Großbritannien* 40
FM
40 AM 4 W geplant
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Irland
40 FM und 40 AM, 4W
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Estland, Frankreich,
Lettland,
Liechtenstein,
Kroatien, Luxemburg,
Monaco, Norwegen,
Polen, Portugal,
Slowenien, Ungarn
Lettland,
Liechtenstein,
Kroatien, Luxemburg,
Monaco, Norwegen,
Polen, Portugal,
Slowenien, Ungarn
40 FM und 40 AM, 4W
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
in Polen auch polnische Frequenzen erlaubt
(spezielle Version des AE 4200 R notwendig, nicht
umschaltbar)
in Polen auch polnische Frequenzen erlaubt
(spezielle Version des AE 4200 R notwendig, nicht
umschaltbar)
Niederlande*
40 FM und 40 AM 1 W
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Bulgarien*, Finnland*,
Litauen*, Rumänien*,
Schweden*
Litauen*, Rumänien*,
Schweden*
40 FM und 40 AM 1 W,
AM 4 Watt geplant
AM 4 Watt geplant
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Schweiz
40 FM und 40 AM 4W
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei
und gebührenfrei
Spanien
40 FM und 40 AM 4W
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei
und gebührenfrei
Slowakische Republik 40 AM, 4 W, 80 FM
Einstellung darf benutzt
werden, jedoch in FM
nur Kanale 1-40 und 70-
80
werden, jedoch in FM
nur Kanale 1-40 und 70-
80
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Zypern
40 FM und 40 AM, 4W
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Unsere Bitte: wenn Sie Ihr Funkgerät mit AM-Programmierung benutzen, so nehmen Sie die Anmeldepflicht, wo
erforderlich, erst. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BnetzA) für eine evtl. Anmeldung zuständig (falls Sie
Ihr Gerät innerhalb bestimmter Grenzregionen an einer ortsfesten Antenne auf den Kanälen 41-80 betreiben
möchten). Sie finden in größeren Städten die Anschrift der zuständigen "Außenstelle" entweder im Telefonbuch,
oder erfragen Sie einfach bei der Zentrale der BNetzA unter 06131- 18-0 die für Ihren Wohnort zuständige Stelle.
* In Ländern, in denen zur Zeit noch AM mit nur 1 Watt erlaubt ist, erkundigen Sie sich bitte, ob Sie mit Ihrem AE
4200 R in AM mit 4 Watt bereits senden dürfen- ansonsten dort solange nur FM benutzen, bis das betreffende
Land die Freigabe von AM mit 4 Watt erteilt hat. Die Freigabe nach CEPT ECC/DEC (11)03 kann jederzeit
erfolgen und konnte in dieser Ausgabe des Gerätepasses noch nicht berücksichtigt werden.
erforderlich, erst. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BnetzA) für eine evtl. Anmeldung zuständig (falls Sie
Ihr Gerät innerhalb bestimmter Grenzregionen an einer ortsfesten Antenne auf den Kanälen 41-80 betreiben
möchten). Sie finden in größeren Städten die Anschrift der zuständigen "Außenstelle" entweder im Telefonbuch,
oder erfragen Sie einfach bei der Zentrale der BNetzA unter 06131- 18-0 die für Ihren Wohnort zuständige Stelle.
* In Ländern, in denen zur Zeit noch AM mit nur 1 Watt erlaubt ist, erkundigen Sie sich bitte, ob Sie mit Ihrem AE
4200 R in AM mit 4 Watt bereits senden dürfen- ansonsten dort solange nur FM benutzen, bis das betreffende
Land die Freigabe von AM mit 4 Watt erteilt hat. Die Freigabe nach CEPT ECC/DEC (11)03 kann jederzeit
erfolgen und konnte in dieser Ausgabe des Gerätepasses noch nicht berücksichtigt werden.