Gigaset E630H S30852-H2553-B101 User Manual

Product codes
S30852-H2553-B101
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Gigaset E630H / HSG DE-LU / A31008-M2553-B101-1-19 / appendix.fm / 4/24/13
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Kundenservice (Customer Care)
Garantie-Urkunde
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Ver-
käufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt: 
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Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Com-
munications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kos-
tenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.  B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt 
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf. 
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Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht. 
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Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst 
erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher 
und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der 
Garantie ausgeschlossen. 
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Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb 
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen. 
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Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Com-
munications zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications 
über. 
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Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist 
die Gigaset Communications GmbH, Frankenstr. 2a, D-46395 Bocholt. 
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Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. 
Gigaset Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und 
den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Infor-
mationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, 
soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der 
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz-
anspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypi-
schen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit 
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach 
dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. 
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Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht. 
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Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den 
Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den 
Kunden hierüber vorab informieren. 
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Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden 
Regelungen nicht verbunden. 
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset Communications. Die Rufnum-
mer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.