Gigaset S810 H S30852-H2356-B101 User Manual

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S30852-H2356-B101
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Gigaset S810H / de / A31008-M2356-B101-1-19 / appendix.fm / 04.02.2011
V
e
rsion 4.1, 21
.11.2007
Garantie-Urkunde 
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber 
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu 
den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt: 
u Neugeräte und deren Komponenten, die 
aufgrund von Fabrikations- und/oder 
Materialfehlern innerhalb von 
24Monaten ab Kauf einen Defekt aufwei-
sen, werden von Gigaset Communicati-
ons nach eigener Wahl gegen ein dem 
Stand der Technik entsprechendes Gerät 
kostenlos ausgetauscht oder repariert. 
Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastatu-
ren, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsga-
rantie für sechs Monate ab Kauf. 
u Diese Garantie gilt nicht, soweit der 
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer 
Behandlung und/oder Nichtbeachtung 
der Handbücher beruht. 
u Diese Garantie erstreckt sich nicht auf 
vom Vertragshändler oder vom Kunden 
selbst erbrachte Leistungen (z.B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads). 
Handbücher und ggf. auf einem separa-
ten Datenträger mitgelieferte Software 
sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen. 
u Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, 
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind 
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen. 
u Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an 
Gigaset Communications zurückgeliefert 
werden, gehen in das Eigentum von 
Gigaset Communications über. 
u Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte. 
Garantiegeberin für in Deutschland 
gekaufte Geräte ist die Gigaset Commu-
nications GmbH, Frankenstr. 2a, D-46395 
Bocholt.
Garantiegeberin für in Österreich 
gekaufte Geräte ist die Gigaset Commu-
nications Austria GmbH, Businesspark 
Marximum Objekt 2 / 3.Stock, Modecen-
terstraße 17, 1110 Wien.
u Weiter gehende oder andere Ansprüche 
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Gigaset Communications haf-
tet nicht für Betriebsunterbrechung, ent-
gangenen Gewinn und den Verlust von 
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informa-
tionen. Die Sicherung derselben obliegt 
dem Kunden. Der Haftungsausschluss 
gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, 
z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in 
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs-
sigkeit, wegen der Verletzung des 
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 
oder wegen der Verletzung wesentlicher 
Vertragspflichten. Der Schadensersatzan-
spruch für die Verletzung wesentlicher 
Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden 
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder 
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen 
der Verletzung des Lebens, des Körpers 
oder der Gesundheit oder nach dem Pro-
dukthaftungsgesetz gehaftet wird. 
u Durch eine erbrachte Garantieleistung 
verlängert sich der Garantiezeitraum 
nicht. 
u Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält 
sich Gigaset Communications vor, dem 
Kunden den Austausch oder die Repara-
tur in Rechnung zu stellen. Gigaset Com-
munications wird den Kunden hierüber 
vorab informieren. 
u Eine Änderung der Beweislastregeln zum 
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden. 
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie 
sich bitte an Gigaset Communications. Die 
Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedie-
nungsanleitung.