Brother LC-980YBP Data Sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt
brother
International GmbH
Sicherheitsdatenblatt gemۥ VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-V) Anhang II und Bekanntmachung
220 - Sicherheitsdatenblatt
Handelsnamen: LC61Y, LC65HY-Y, LC980Y, LC1100Y, LC1100HY-Y, LC38Y, LC67Y, LC990Y
Erstellt am: 27.05.2009
‚berarbeitet am:
220 - Sicherheitsdatenblatt
Handelsnamen: LC61Y, LC65HY-Y, LC980Y, LC1100Y, LC1100HY-Y, LC38Y, LC67Y, LC990Y
Erstellt am: 27.05.2009
‚berarbeitet am:
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Umweltschutzma‚nahmen:
Nicht ins Erdreich gelangen lassen. Nicht in Ober-
fl€chenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
fl€chenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Verfahren zur Reinigung / Aufnahme:
Mit adsorbierenden Materialien (Stoff [Handtuch,
Lappen], Adsorbenzien f„r Wasser [u. a. Katzen-
streu]) aufnehmen. Mit Wasser nachwaschen.
Kontaminierte Materialien entsorgen (s. Kap. 13).
Lappen], Adsorbenzien f„r Wasser [u. a. Katzen-
streu]) aufnehmen. Mit Wasser nachwaschen.
Kontaminierte Materialien entsorgen (s. Kap. 13).
7.
Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Kassette nicht besch€digen. Vermeidung von Haut- und
Augenkontakt mit der Tinte.
Augenkontakt mit der Tinte.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Explosionsschutz:
Entf€llt (s. Kap. 5)
Lagerung:
Beh€lter geschlossen halten. Im Dunkeln k„hl und trocken
au•erhalb der Reichweite von Kindern lagern. VCI-Lager-
klasse: 12.
au•erhalb der Reichweite von Kindern lagern. VCI-Lager-
klasse: 12.
8.
Expositionsbegrenzung und pers€nliche Schutzausrƒstungen
8.1 Zus€tzliche Hinweise f•r die
Gestaltung technischer Anlagen:
Bei normalem Gebrauch: keine. …ffnen der Kassette nur „ber
Auffangwanne.
Auffangwanne.
8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu •berwachenden Grenzwerte f•r den Arbeitsschutz:
Anm.: Die TRGS 900 in der Fassung 16.02.2009 ist ber„cksichtigt. Falls kein Arbeitsplatzgrenz-
wert (AGW) vorhanden ist, werden die alten MAK, TRK und Kurzzeitwerte angegeben, die zwar
nicht mehr verbindlich sind, deren Einhaltung aber empfohlen wird.
wert (AGW) vorhanden ist, werden die alten MAK, TRK und Kurzzeitwerte angegeben, die zwar
nicht mehr verbindlich sind, deren Einhaltung aber empfohlen wird.
Glycerin:
- CAS-Nummer:
56-81-5
- Grenzwert:
50 mg/m
3
(einatembarer Aerosolanteil)
- Spitzenbegrenzung:
‚berschreitungsfaktor 2 (Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro
Schicht; Abstand 1 h)
Schicht; Abstand 1 h)
- Art/Herkunft:
Empfehlung der MAK-Kommission (nicht verbindlich)
- BGW-Wert:
keiner
- Bemerkungen:
C
- Jahr:
2009
Erl€uterungen:
- AGW
Arbeitsschutzgrenzwert (ersetzt die MAK- und TRK-Werte)
- BGW
Biologischer Grenzwert, ersetzt den BAT-Wert (s. TRGS 903)
- Spitzenbegrenzung:
‚berschreitungsfaktor X: Die Konzentration darf den AGW
maximal 15 Minuten um den Faktor X „berschreiten.
‚berschreitungsfaktor =X=: Die Konzentration darf den AGW
nie mehr als um den Faktor X „berschreiten (Momentanwert).
(I): Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder sensibilisierende Stoffe.
(II): Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe.
maximal 15 Minuten um den Faktor X „berschreiten.
‚berschreitungsfaktor =X=: Die Konzentration darf den AGW
nie mehr als um den Faktor X „berschreiten (Momentanwert).
(I): Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder sensibilisierende Stoffe.
(II): Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe.
- Probenahmezeitpunkt b:
Expositions- bzw. Schichtende
- Probenahmezeitpunkt c:
nach Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen
Schichten.
Schichten.