Crown XLS 602 Guía Del Usuario

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XLS Series Power Amplifiers
Operation Manual
Mode d'emploi
page 31
Amplificateurs de puissance
Bedienungsanleitung
Leistungsendstufen
Manual de Operación
Amplificadores de potencia
8 Gewährleistung
Gewährleistungsbedingungen WELTWEIT (ausgenommen U.S.A. und KANADA)
GEWÄHRLEISTUNGSDAUER
Crown International, 1718 West Mishawaka Road, 
Elkhart, Indiana 46517-4095 U.S.A., gewähr-
leistet dem ERSTKÄUFER und JEDEM NACHFOL-
GENDEN EIGNER eines NEUEN Crown-Produkts 
die Mängelfreiheit für einen Zeitraum von drei (3) 
Jahren ab Kaufdatum.
Garantie ist innerhalb des Landes nur gültig, in 
dem das Produkt gekauft wird. 
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 ACHTUNG: Ersetzen Sie "Crown" in dieser Garantie 
durch "Amcron", falls Ihr Gerät diesen Namen trägt.
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE
Die Crown-Gewährleistung gilt nur in dem Fall, 
dass an einem neuen Crown- Produkt innerhalb 
der Gewährleistungszeit ein Mangel auftritt. Eine 
Gewährleistungsreparatur ist ausgeschlossen, 
wenn Mängel oder Schäden durch falsche Bedie-
nung, unsachgemäße Behandlung, Unglücksfälle, 
Nachlässigkeit oder Ursachen entstanden sind, 
die von Crown weder vorauszusehen noch zu 
kontrollieren sind. Die Gewährleistung erlischt 
endgültig falls die Seriennummer des neuen 
Crown-Produkts geändert, entfernt oder zerstört 
wurde, oder eine nicht durch Crown oder den 
jeweiligen Crown-Vertrieb ausdrücklich dazu 
autorisierte Reparaturwerkstatt, Reparaturver-
suche oder Modifikationen an dem Gerät vorn-
immt .
UMFANG DER GEWÄHRLEISTUNG
Eine Gewährleistungsreparatur wird gegen Vor-
lage der Originalrechnung, die von einem zum 
Verkauf berechtigten Crown Vertrieb oder Crown 
Händler ausgestellt wurde, durch eine von Crown 
oder dem jeweiligen Crown-Vertrieb autorisierte 
Reparaturwerkstatt ausgeführt. Crown wird nach 
eigenem Ermessen jeden anerkannten Mangel 
durch Reparatur innerhalb einer angemessenen 
Zeitspanne ab Erhalt des Produkts in der autorisi-
erten Fachwerkstatt oder durch Lieferung eines 
Austauschgerätes beheben. Sollte eine Reparatur 
aus Zeit- oder Kostengründen impraktikabel oder 
ein Umtausch unmöglich sein, bieten wir die 
Rücknahme des Produkts bei Erstattung des Kauf-
preises an. Im Falle einer Rücknahme muss das 
mangelhafte oder defekte Produkt frei von jegli-
chen Ansprüchen Dritter sein. Die Kostenerstat-
tung entspricht dem tatsächlichen Kaufpreis 
abzüglich einer angemessenen Wertminderung ab 
Kaufdatum und ausschließlich eventueller Ver-
sicherungs- und Finanzierungskosten. 
INANSPRUCHNAHME DER GEWÄHRLEIS-
TUNG
Gewährleistungsansprüche innerhalb der 
Gewährleistungsdauer müssen umgehend bei 
Ihrem zuständigen Crown-Vertrieb geltend 
gemacht werden. Alle Komponenten müssen in 
der Originalverpackung verschickt werden. 
Sämtliche Gewährleistungsarbeiten werden inner-
halb einer angemessenen Zeitspanne ab Erhalt 
des defekten Produkts in einer autorisierten Fach-
werkstatt ausgeführt. Sollte die Reparatur nicht 
zur Mängelbeseitigung geführt haben, benach-
richtigen Sie die Fachwerkstatt bitte umgehend. 
MITTELBARE SCHÄDEN UND FOLGE-
SCHÄDEN
CROWN KANN FÜR KEINE MITTELBAREN 
SCHÄDEN UND FOLGESCHÄDEN HAFTBAR 
GEMACHT WERDEN, DIE DURCH EINEN DEFEKT 
IHRES NEUEN CROWN- PRODUKTS ENTSTE-
HEN, ES SEI DENN DIESE BERUHEN AUF VOR-
SATZ ODER GROBER FAHFLÄSSIGKEIT. DARIN 
SIND SÄMTLICHE SCHÄDEN AN EINEM ODER 
MEHREREN ANDEREN PRODUKTEN EINGE-
SCHLOSSEN, DIE SOLCH EIN DEFEKT 
VERURSACHT. 
ÄNDERUNGEN
Diese Crown-Gewährleistungsbedingungen sind 
bindend und dürfen in keiner Form verändert wer-
den. In keinem Fall verlängert sich die Gewähr-
leistungsdauer um den Zeitraum, in dem Sie Ihr 
neues Crown-Produkt nicht nutzen können. Die 
Garantiezeit auf Reparaturen und Austauschteile 
erstreckt sich ausschließlich auf die Restzeit der 
generellen Gewährleistungsdauer, soweit diese 
über die gesetzlich zulässige Gewährleistungs-
dauer hinausgeht. 
TECHNISCHE ÄNDERUNGEN
Crown behält sich jederzeit das Recht technischer 
Änderungen ohne Vorankündigung vor. Crown ist 
in keiner Weise verpflichtet, Ihr neues Produkt 
zwischenzeitlich erfolgten Änderungen der tech-
nischen Daten anzupassen.
RECHTSMITTEL
Nach Ablauf der Gewährleistungszeit kann Crown 
für keine weiteren Gewährleistungsansprüche 
haftbar gemacht werden.
DIE OBENSTEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGSBE-
DINGUNGEN FÜR CROWN-PRODUKTE 
ERSETZEN SÄMTLICHE VORHERGE-
HENDEN.                          9/07