Greisinger PUFFERKAPSEL PH12.0 WEISS pH-Buffer casing pH 12.0 pH 12.0 white 605877 Hoja De Datos

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Sicherheitsdatenblatt          GPH 12,0
Gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG                                                           Seite 3 von 3
Weitere toxikologische Hinweise
Nach Hautkontakt:    Reizungen.
Nach Augenkontakt: Reizungen, Schleimhautreizungen
Nach Verschlucken:  Bauchschmerzen, Erbrechen
Weitere Angaben
Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden.
Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben.
12. Angaben zur Ökologie
Biologischer Abbau:
Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind für anorganische Stoffe nicht
anwendbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Biologische Effekte:
Fischtoxizität: Leuciscus idus LC
50
 : ~2400 mg/l /48 h (wasserfreie Substanz).
Bakterientoxizität: Belebtschlamm EC
50
: 270 mg/l (in Analogie zu ähnlichen Verbindungen).
Weitere Angaben zur Ökologie
:
Phosphorverbindungen können in Abhängigkeit von der Konzentration zur Eutrophierung von Gewässern
beitragen.
Bei sachgemäßer Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten.
13. Hinweise zur Entsorgung
Produkt:
Chemikalien müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften entsorgt werden. Unter
www.retrologistik.de
 finden Sie länder- und stoffspezifische Hinweise sowie Ansprechpartner.
Verpackung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der
Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte
Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien
Symbole:
X
i
Reizend
R-Sätze:
36/38
Reizt die Augen und die Haut.
S-Sätze:
--------
Deutsche Vorschriften
Wassergefährdungsklasse
1 (schwach wassergefährdend) VwVwS -Einstufung
Lagerklasse VCI
10-13
Merkblatt BG-Chemie:
M004 Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe
M050 Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten !
16. Sonstige Angaben
Stand: 10.11.2005