Caramba 690066 Hoja De Datos
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 30.01.2013
überarbeitet am: 30.01.2013
Versionsnummer 1
Handelsname: CARAMBA Spezialreiniger Rasenmäher (Aerosol)
(Fortsetzung von Seite 4)
36.0.2
· 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
11 Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
64771-72-8 Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, <2% Aromaten
Oral
Oral
LD50 > 5,000 mg/kg (rat)
Dermal LD50 > 2,000 mg/kg (rabbit)
· Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: Keine Reizwirkung.
· am Auge: Keine Reizwirkung.
· Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
· an der Haut: Keine Reizwirkung.
· am Auge: Keine Reizwirkung.
· Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
12 Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
· Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
13 Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
· Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
14 Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA
· ADR, IMDG, IATA
UN1950
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR
· ADR
1950 DRUCKGASPACKUNGEN
· IMDG
AEROSOLS
· IATA
AEROSOLS, flammable
(Fortsetzung auf Seite 6)
DE