Philips Streamium Wireless Music Center WAC700 Manuel D’Utilisation

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Deutsch
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Allgemeine Informationen
Über WACS700
Ihr WACS700 besteht aus einem WAC700
Center und einer WAS700 Station. Es können
bis zu 5 WAS700 Stationen an ein WAC700
Center angeschlossen werden.
Auf der WAC700 Festplatte mit 40 GByte*
können bis zu 750 Audio-CDs gespeichert
werden. Alle gespeicherten Musiktitel können
drahtlos durch Wi-Fi** vom Center auf die
angeschlossenen Stationen gestreamt werden. So
sind Sie nicht von Ihrem CD-Player oder PC usw.
abhängig und müssen sich nicht über
Kabelverbindungen ärgern. Mit WACS700
können Sie leicht überall im Haus Ihre
Lieblingsmusik hören.
*
Die verfügbare Speicherkapazität basier t auf
angenommenen 4 Minuten pro Song, durchschnittlich
10 Songs pro CD und MP3s mit 128 kbps und der
Tatsache, dass die Betriebssoftware auf dem Speicher
des Produkts abgelegt ist.
Aufgrund der Puffer-Par tition für die MP3-Kompression,
Firmware, Musik-CD-Datenbank und gespeicher ten
Demo-Stücken beträgt der tatsächliche freie Speicher
33GB oder weniger.
**
Wi-Fi oder IEEE802.11 b/g ist die führende
internationale Industrienorm für drahtlose Breitband-
Netzwerktechnologie.
Mitgeliefertes Zubehör
– Fernbedienung des Centers mit 4 x Batterien
der Größe "AAA"
– Fernbedienung der Station mit 1 x Batterie
CR2025
– 1 x Ethernetkabel
– Installations-CD
– 2 x UKW-Drahtantenne
– 2 x Montagesets (für Center und Station)
Dieses Gerät entspricht den
Funkentstörungsvorschriften der
Europäischen Gemeinschaft.
Hiermit erklärt Philips Consumer
Electronics, BG Audio Video Entertainment
die Übereinstimmung des Gerätes WACS700
mit den grundlegenden Anforderungen und
den anderen relevanten Festlegungen der
Richtlinie 1999/5/EC.
VORSICHT
Ein anderer Gebrauch der Bedienelemente
oder Einstellungen oder Ausführung der
Vorgänge als in diesem Handbuch
beschrieben, kann Sie gefährlicher Strahlung
aussetzen oder zu anderem unsicheren
Betrieb führen.
Die unbefugte Vervielfältigung
urheberrechtlich geschützter Werke,
einschließlich Computerprogramme,
Dateien, Rundfunksendungen und
musikalischer Werke,  kann  eine Verletzung
des Urheberrechts darstellen und eine
Strafbarkeit begründen. Dieses Gerät darf
zu den genannten mißbräulichen Zwecken
nicht verwendet werden.
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9/16/2005, 10:08
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