Devolo MicroLink 56k Industrial Modem 1813 Fiche De Données

Codes de produits
1813
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Anhang  
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 devolo MicroLink 56k i  
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DE
6.4
Allgemeine Garantiebedingungen 
Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-Produkten nach ihrer Wahl zu-
sätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der 
folgenden Bedingungen:
1
Garantieumfang
a)
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form 
geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der 
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt gewor-
den sind, nach devolos Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hier-
zu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein Ersatzgerät mit gleichem 
Funktionsumfang und gleichen Leistungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. 
mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b)
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo getragen, nicht aber die Kosten 
für den Versand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
c)
Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über. 
d)
devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Ände-
rungen (z. B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Tech-
nik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein 
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für dieses devolo-Produkt drei Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem 
Tag der Lieferung des Gerätes durch den devolo-Fachhändler. Von devolo erbrachte Garantielei-
stungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garan-
tiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das 
ganze Gerät.
3
Abwicklung
a)
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche un-
verzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen. 
b)
Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüg-
lich gegenüber der mit dem Transport beauftragten Person und dem Absender geltend zu 
machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, späte-
stens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Trans-
portperson und dem Absender zu reklamieren. 
c)
Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt 
und/oder das instandgesetzte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten 
des Erwerbers. 
d)
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Kopie des Rech-
nungs-originals vorgelegt wird. devolo behält sich in Einzelfällen vor, sich das Rechnungs-
original vorlegen zu lassen.
4
 Ausschluss der Garantie
jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a)
wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt worden ist,