UHU Sekundenkleber 48795 Scheda Tecnica

Codici prodotto
48795
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.03.2014
überarbeitet am: 27.02.2014
Versionsnummer 10
Handelsname: UHU sekundenkleber blitzschnell Pipette
(Fortsetzung von Seite 1)
38.0.29
37
Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
· Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische:
Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in
die Hände von Kindern gelangen.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.1 Stoffe
· Identifikationsnummer(n)
· EG-Nummer: 230-391-5
· Indexnummer: 607-236-00-9
· 3.2 Gemische
· Beschreibung: Klebstoff
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 7085-85-0
EINECS: 230-391-5
Ethyl-2-cyanacrylat
 Xi R36/37/38
 Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335
50-100%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
· Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen.
· Nach Hautkontakt:
Mit warmem Wasser abspülen.
Erstarrtes Produkt nicht von der Haut abziehen.
· Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
· Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit alkoholbeständigem Schaum
bekämpfen.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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(Fortsetzung auf Seite 3)