Behringer Xenyx 1204 USB Mixer XENYX 1204 USB Scheda Tecnica

Codici prodotto
XENYX 1204 USB
Pagina di 14
14
XENYX 1204/1204FX
Diese Anleitung ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, bzw. jeder Nachdruck, auch auszugsweise, und jede Wiedergabe der
Abbildungen, auch in verändertem Zustand, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH gestattet.
BEHRINGER, XENYX, POWERPLAY, VIRTUALIZER und ULTRALINK sind eingetragene Warenzeichen. Texas Instruments
TM 
 ist  eingetragenes
Warenzeichen von Texas Instruments Incorporated und steht in keinem Zusammenhang mit BEHRINGER. © 2002 BEHRINGER Spezielle
Studiotechnik GmbH. BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 36-38, 47877 Willich-Münchheide II, Deutschland
Tel. +49 (0) 21 54 / 92 06-0, Fax +49 (0) 21 54 / 92 06-30
6. GARANTIE
6. GARANTIE
§ 1 GARANTIEKARTE/ONLINE-REGISTRIERUNG
Zum  Erwerb  des  erweiterten  Garantieanspruches  muss  der
Käufer  die  Garantiekarte  innerhalb  von  14  Tagen  nach  dem
Kaufdatum komplett ausgefüllt an die Firma BEHRINGER Spezielle
Studiotechnik GmbH zu den unter § 3 genannten Bedingungen
zurücksenden. Es gilt das Datum des Poststempels. Wird die Karte
nicht oder verspätet eingesandt, besteht kein erweiterter Garantie-
anspruch. Unter den genannten Bedingungen ist auch eine Online-
Registrierung  über  das  Internet  möglich  (www.behringer.com
bzw.  www.behringer.de).
§ 2 GARANTIELEISTUNG
1. Die Firma BEHRINGER (BEHRINGER Spezielle Studiotechnik
GmbH einschließlich der auf der beiliegenden Seite genannten
BEHRINGER Gesellschaften, ausgenommen BEHRINGER Japan)
gewährt  für  mechanische  und  elektronische  Bauteile  des
Produktes, nach Maßgabe der hier beschriebenen Bedingungen,
eine  Garantie  von  einem  Jahr*  gerechnet  ab  dem  Erwerb  des
Produktes durch den Käufer. Treten innerhalb dieser Garantie-
frist Mängel auf, die nicht auf einer der in § 3 und 4 aufgeführten
Ursachen beruhen, so wird die Firma BEHRINGER nach eigenem
Ermessen das Gerät entweder ersetzen oder unter Verwendung
gleichwertiger  neuer  oder  erneuerter  Ersatzteile  reparieren.
Werden  hierbei  Ersatzteile  verwendet,  die  eine  Verbesserung
des  Gerätes  bewirken,  so  kann  die  Firma  BEHRINGER  dem
Kunden  nach  eigenem  Ermessen  die  Kosten  für  diese  in
Rechnung stellen.
2.  Bei  berechtigten  Garantieansprüchen  wird  das  Produkt
frachtfrei  zurückgesandt.
3.  Andere  als  die  vorgenannten  Garantieleistungen  werden
nicht  gewährt.
§ 3 REPARATURNUMMER
1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen
zu können, setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer
oder sein autorisierter Fachhändler die Firma BEHRINGER (siehe
beiliegende Liste) VOR Einsendung des Gerätes zu den üblichen
Geschäftszeiten  anruft  und  über  den  aufgetretenen  Mangel
unterrichtet. Der Käufer oder sein autorisierter Fachhändler erhält
dabei eine Reparaturnummer.
2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer
im Originalkarton eingesandt werden. Die Firma BEHRINGER wird
Ihnen mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
§ 4 GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen
mit  dem  Gerät  die  Kopie  der  Originalrechnung  bzw.  der
Kassenbeleg,  den  der  Händler  ausgestellt  hat,  vorgelegt  wird.
Liegt  ein  Garantiefall  vor,  wird  das  Produkt  grundsätzlich
innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Wareneingang durch
die Firma BEHRINGER repariert oder ersetzt.
2. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden muss,
um  den  geltenden  nationalen  oder  örtlichen  technischen  oder
sicherheitstechnischen  Anforderungen  des  Landes  zu
entsprechen,  das  nicht  das  Land  ist,  für  das  das  Produkt
ursprünglich konzipiert und hergestellt worden ist, gilt das nicht
als  Material-  oder  Herstellungsfehler.  Die  Garantie  umfasst  im
übrigen  nicht  die  Vornahme  solcher  Veränderungen  oder
Anpassungen  unabhängig  davon,  ob  diese  ordnungsgemäß
durchgeführt  worden  sind  oder  nicht.  Die  Firma  BEHRINGER
übernimmt  im  Rahmen  dieser  Garantie  für    derartige
Veränderungen auch keine Kosten.
3.  Die  Garantie  berechtigt  nicht  zur  kostenlosen  Inspektion
oder  Wartung  bzw.  zur  Reparatur  des  Gerätes,  insbesondere
wenn  die  Defekte  auf  unsachgemäße  Benutzung
zurückzuführen  sind.  Ebenfalls  nicht  vom  Garantieanspruch
erfasst  sind  Defekte  an  Verschleißteilen,  die  auf  normalen
Verschleiß  zurückzuführen  sind.  Verschleißteile  sind
insbesondere Fader, Potis, Tasten und ähnliche Teile.
4. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren
Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
s Unsachgemäße Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes
für  einen  anderen  als  seinen  normalen  Zweck  unter
Nichtbeachtung  der  Bedienungs-  und  Wartungsanleitungen
der Firma BEHRINGER;
s den Anschluss oder Gebrauch des Produktes in einer Weise,
die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen
Anforderungen  in  dem  Land,  in  dem  das  Gerät  gebraucht
wird,  nicht  entspricht;
s Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere von der Firma
BEHRINGER nicht zu vertretende Ursachen bedingt sind.
5. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch
eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst
repariert  bzw.  geöffnet  wurde.
6.  Sollte  bei  Überprüfung  des  Gerätes  durch  die  Firma
BEHRINGER festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden
nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt,
sind  die  Kosten  der  Überprüfungsleistung  durch  die  Firma
BEHRINGER vom Kunden zu tragen.
7.  Produkte  ohne  Garantieberechtigung  werden  nur  gegen
Kostenübernahme  durch  den  Käufer  repariert.  Bei  fehlender
Garantieberechtigung  wird  die  Firma  BEHRINGER  den  Käufer
über  die  fehlende  Garantieberechtigung  informieren.  Wird  auf
diese  Mitteilung  innerhalb  von  6  Wochen  kein  schriftlicher
Reparaturauftrag gegen Übernahmen der Kosten erteilt, so wird
die  Firma  BEHRINGER  das  übersandte  Gerät  an  den  Käufer
zurücksenden.  Die  Kosten  für  Fracht  und  Verpackung  werden
dabei  gesondert  in  Rechnung  gestellt  und  per  Nachnahme
erhoben.  Wird  ein  Reparaturauftrag  gegen  Kostenübernahme
erteilt,  so  werden  die  Kosten  für  Fracht  und  Verpackung
zusätzlich, ebenfalls gesondert, in Rechnung gestellt.
§ 5 ÜBERTRAGUNG DER GARANTIE
Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen Käufer
(Kunde des Vertragshändlers) geleistet und ist nicht übertragbar.
Außer der Firma BEHRINGER ist kein Dritter (Händler etc.) berechtigt,
Garantieversprechen für die Firma BEHRINGER  abzugeben.
§ 6 SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine
Schadensersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen
Folgeschäden. Die Haftung der Firma BEHRINGER beschränkt
sich in allen Fällen auf den Warenwert des Produktes.
§ 7 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN
GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UND ZU NATIONALEM RECHT
1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen
den Verkäufer aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt.
2.  Die  vorstehenden  Garantiebedingungen  der  Firma
BEHRINGER gelten soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht
im Hinblick auf Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.
* Nähere Informationen erhalten EU-Kunden beim BEHRINGER
Support  Deutschland.