Brother TN-2210 Scheda Tecnica
EG-Sicherheitsdatenblatt
brother
International GmbH
Sicherheitsdatenblatt gemۥ VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-V) Anhang II und Bekanntmachung
220 - Sicherheitsdatenblatt
Handelsnamen: TN-2110 Toner, TN-2120 Toner
Erstellt am: 09.10.2009
‚berarbeitet am:
220 - Sicherheitsdatenblatt
Handelsnamen: TN-2110 Toner, TN-2120 Toner
Erstellt am: 09.10.2009
‚berarbeitet am:
Seite 3 von 8
evtl. vor dem Aufkehren leicht anfeuchten. An-
schlie•end mit Wasser und Seife reinigen.
schlie•end mit Wasser und Seife reinigen.
7.
Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Kassette wenn m„glich nicht „ffnen. Beim …ffnen: Staub-
bildung und Kontakt mit den Augen vermeiden. Von Kindern
fernhalten.
bildung und Kontakt mit den Augen vermeiden. Von Kindern
fernhalten.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Explosionsschutz:
Staub kann mit Luft ein explosionsf€higes Gemisch
bilden. Bei Staubbildung: Von Zƒndquellen fernhalten. Nicht
rauchen. Ma•nahmen gegen elektrostatische Aufladungen
treffen.
bilden. Bei Staubbildung: Von Zƒndquellen fernhalten. Nicht
rauchen. Ma•nahmen gegen elektrostatische Aufladungen
treffen.
Lagerung:
Beh€lter geschlossen halten. Kƒhl und trocken lagern und
von Sonnenlicht und oxidierenden Materialien fernhalten.
VCI-Lagerklasse: 11
von Sonnenlicht und oxidierenden Materialien fernhalten.
VCI-Lagerklasse: 11
8.
Expositionsbegrenzung und pers€nliche Schutzausrƒstungen
8.1 Zus€tzliche Hinweise f•r die
Gestaltung technischer Anlagen:
Bei normalem Gebrauch: keine. …ffnen der Kassette
m„glichst in geschlossen Anlagen oder mit lokaler Absau-
gung.
m„glichst in geschlossen Anlagen oder mit lokaler Absau-
gung.
8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu •berwachenden Grenzwerte f•r den Arbeitsschutz:
Anm.: Die TRGS 900 in der Fassung 18.05.2009 ist berƒcksichtigt. Falls kein Arbeitsplatzgrenz-
wert (AGW) vorhanden ist, werden die alten MAK, TRK und Kurzzeitwerte angegeben, die zwar
nicht mehr verbindlich sind, deren Einhaltung aber empfohlen wird.
wert (AGW) vorhanden ist, werden die alten MAK, TRK und Kurzzeitwerte angegeben, die zwar
nicht mehr verbindlich sind, deren Einhaltung aber empfohlen wird.
8.2.1
Alle festen Inhaltsstoffe:
- CAS-Nummer:
entf€llt
- 1. Grenzwert:
3 mg/m
3
(alveoleng€ngige Fraktion)
- Spitzenbegrenzung:
2 (II)
- 2. Grenzwert:
10 mg/m
3
(einatembare Fraktion)
- Spitzenbegrenzung:
2 (II)
- Art/Herkunft:
TRGS 900: Allgemeiner Staubgrenzwert
- BGW-Wert:
keiner
- Bemerkungen:
keine
- Jahr:
2009
8.2.2
Kiesels€ure, amorph
- CAS-Nummer:
7631-86-9
- Grenzwert:
4 mg/m
3
(einatembare Fraktion)
- Spitzenbegrenzung:
32 mg/m
3
(Mittelwert ƒber 15 Minuten) fƒr max. 1 Stunde
- Art/Herkunft:
TRGS 900
- BGW-Wert:
keiner
- Bemerkungen:
C
- Jahr:
2009