UHU Glue 45050 Scheda Tecnica

Codici prodotto
45050
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 16.03.2014
überarbeitet am: 15.02.2014
Versionsnummer 10
38.0.29
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des
Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: UHU Alleskleber
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches Klebstoff
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
UHU GmbH & Co.KG
Herrmannstraße 7
D-77815 Bühl (Baden)
Tel.:0049-(0)7223-284-0
Fax: 0049-(0)7223-284-245
email: info@uhu.boltongroup.de
· Auskunftgebender Bereich: CRD
· 1.4 Notrufnummer: Tel.:  +49 (0) 72 23/28 40
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 Flamme
Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
F; Leichtentzündlich
R11:    Leichtentzündlich.
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
· Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der
Fachliteratur und durch Firmenangaben.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
· Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
F Leichtentzündlich
· R-Sätze:
11 Leichtentzündlich.
· S-Sätze:
7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
23 Dampf/Aerosol nicht einatmen
51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
· Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische:
Nach Artikel 10 Nr.4 der Richtlinie 1999/45/EG ist die Angabe der R-Sätze und S-Sätze bei
Verpackungen mit nicht mehr als 125 ml nicht erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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