KMP B11 1035,0006 Scheda Tecnica
Codici prodotto
1035,0006
EG-Sicherheitsdatenblatt
brother
Sicherheitsdatenblatt gemۥ VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-V)
brother
International GmbH
Anhang II und Bekanntmachung 220 - Sicherheitsdatenblatt
Handelsnamen: LC41BK BL, LC47BK BL, LC900BK BL, LC41BK, LC47BK, LC900BK,
Handelsnamen: LC41BK BL, LC47BK BL, LC900BK BL, LC41BK, LC47BK, LC900BK,
LC41HYBK, LC47HYBK, LC900HYBK
Erstellt am: 11.12.2007
‚berarbeitet am:
‚berarbeitet am:
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Umweltschutzma‚nahmen:
Nicht ins Erdreich gelangen lassen. Nicht in Ober-
fl€chenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
fl€chenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Verfahren zur Reinigung / Aufnahme:
Mit adsorbierenden Materialien (Stoff [Handtuch,
Lappen], Adsorbenzien fƒr Wasser [u. a. Katzen-
streu]) aufnehmen. Mit Wasser nachwaschen.
Kontaminierte Materialien entsorgen (s. Kap. 13).
Lappen], Adsorbenzien fƒr Wasser [u. a. Katzen-
streu]) aufnehmen. Mit Wasser nachwaschen.
Kontaminierte Materialien entsorgen (s. Kap. 13).
7.
Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Kassette nicht besch€digen. Vermeidung von Haut- und
Augenkontakt mit der Tinte.
Augenkontakt mit der Tinte.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Explosionsschutz:
Entf€llt
Lagerung:
Beh€lter geschlossen halten. Im Dunkeln kƒhl und trocken
au•erhalb der Reichweite von Kindern lagern. VCI-Lager-
klasse: 12.
au•erhalb der Reichweite von Kindern lagern. VCI-Lager-
klasse: 12.
8.
Expositionsbegrenzung und pers€nliche Schutzausrƒstungen
8.1 Zus€tzliche Hinweise f•r die
Gestaltung technischer Anlagen:
Bei normalem Gebrauch: keine. …ffnen der Kassette
m„glichst in geschlossen Anlagen.
m„glichst in geschlossen Anlagen.
8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu •berwachenden Grenzwerte f•r den Arbeitsschutz:
Anm.: Die neue TRGS 990 vom Januar 2006 ist berƒcksichtigt. Falls kein Arbeitsplatzgrenzwert
(AGW) vorhanden ist, werden die alten MAK, TRK und Kurzzeitwerte angegeben, die zwar nicht
mehr verbindlich sind, deren Einhaltung aber empfohlen wird.
(AGW) vorhanden ist, werden die alten MAK, TRK und Kurzzeitwerte angegeben, die zwar nicht
mehr verbindlich sind, deren Einhaltung aber empfohlen wird.
8.2.1
Glycerin
- CAS-Nummer:
56-81-5
- Grenzwert:
50 mg/m
3
(einatembarer Aerosolanteil)
- Spitzenbegrenzung:
‚berschreitungsfaktor 2
- Art/Herkunft:
Empfehlung der MAK-Kommission (nicht verbindlich)
- BAT-Wert:
keiner
- Bemerkungen:
C
- Jahr:
2007
Erl€uterungen:
- AGW
Arbeitsschutzgrenzwert (ersetzt die MAK- und TRK-Werte)
- BGW
Biologischer Grenzwert, ersetzt den BAT-Wert (s. TRGS 903)
- Spitzenbegrenzung:
‚berschreitungsfaktor X: Die Konzentration darf den AGW
maximal 15 Minuten um den Faktor X ƒberschreiten.
‚berschreitungsfaktor =X=: Die Konzentration darf den AGW
nie mehr als um den Faktor X ƒberschreiten (Momentanwert).
(I): Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder sensibilisierende Stoffe.
(II): Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe.
maximal 15 Minuten um den Faktor X ƒberschreiten.
‚berschreitungsfaktor =X=: Die Konzentration darf den AGW
nie mehr als um den Faktor X ƒberschreiten (Momentanwert).
(I): Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder sensibilisierende Stoffe.
(II): Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe.
- Probenahmezeitpunkt b:
Expositions- bzw. Schichtende