Astro HFT 106 408 160 ユーザーズマニュアル

製品コード
408 160
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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 9 Unmöglichkeit
Ist die Unmöglichkeit der Lieferung von ASTRO zu vertreten,
gilt folgendes:
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehba-
ren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Jedoch ist der Schadenersatzanspruch des Kunden auf 10 % des
Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglich-
keit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann,
beschränkt. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Bestel-
ler nicht verlangen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswe-
sentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des
Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungs-
gehilfen nicht.
2. Im übrigen bleibt das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag
unberührt. Der Anspruch von Astro auf die Gegenleistung entfällt
nicht, wenn der Kunde die Unmöglichkeit zu vertreten hat.
§ 10 Gewährleistung (Haftung für Sachmängel)
1. Gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen sind vom Kunden nach
Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich spätestens
innerhalb vier Werktagen mitzuteilen.
Dasselbe gilt auch, wenn sich ein bereits bei Übergabe vorhandener
Mangel später zeigt. Soweit die rechtzeitige Mitteilung unterbleibt,
sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, § 377 HGB.
2. Bei Übergabe der gelieferten Waren oder der erbrachten Leistung
bereits vorhandene Mängel bessern wir nach unserer Wahl unent-
geltlich nach oder liefern bzw. erbringen sie neu (Nacherfüllung).
3. Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Mängelbeseitigung (Nach-
erfüllung) innerhalb angemessener Frist zu geben.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl
vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern sowie Scha-
denersatz verlangen. Wählt der Besteller Schadenersatz, so gelten
die Haftungsbeschränkungen gemäß Zif.7.
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abwei-
chung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Installationsarbeiten
oder die aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Ver-
trag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren
Softwarefehlern.
Insbesondere sind Mängelansprüche bei Missachtung der
Gebrauchsanweisung und Installationsvorgaben ausgeschlossen.
Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen hierfür und
für daraus entstehende Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege,
Arbeits und Mehrkosten, sind ausgeschlossen, soweit sie sich
dadurch erhöhen, weil der gelieferte Gegenstand nachträglich an
einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht
worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestim-
mungsgemäßen Gebrauch. Es werden jedoch keine Mehraufwen-
dungen ersetzt, soweit der Ort des Gebrauchs der Ware in einer
größeren Entfernung als 30 km von der Niederlassung des Bestel-
lers liegt.
6. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur inso-
weit, als der Besteller mit seinem Kunden keine über die gesetzli-
chen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen
hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers
gegen ASTRO gilt Zif 5 entsprechend. Unverhältnismäßige Auf-
wendungen werden nicht ersetzt. Für Schadenersatzansprüche gilt
im übrigen Zif. 7.
7. Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausge-
schlossen. Dies gilt nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen
der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten zwingend haften. Der Schadener-
satz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Weitergehende oder andere als in diesem Paragraphen geregelte
Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen
wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
8. Sachmängelansprüche verjähren nach 24 Monaten nach Werks-
auslieferung, (erster Gefahrübergang), soweit nicht durch Gesetz
längere Fristen vorgeschrieben sind.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, auch für Klagen
im Wechsel und Scheckprozess, Bergisch Gladbach.
Bergisch Gladbach Bensberg, März 2008
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1. Für alle Geschäftsbeziehungen mit in und ausländischen Bestel-
lern gilt unwiderruflich das deutsche Recht unter Ausschluss des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG). Es gelten die nachstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Ver-
tragsabschlusses gültigen Fassung.
2. DieAnnahme unsererAuftragsbestätigung gilt alsAnerkennung unse-
rer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen und
Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von ASTRO schriftlich
bestätigt wurden. Mündliche Abmachungen sind nicht rechtswirksam.
Anders lautende Einkaufsbedingungen einzelner Besteller gelten nur,
wenn sie von ASTRO ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Für alle in diesen Bedingungen und durch schriftliche Vereinbarung
nicht festgelegten Vorgänge haben die Grünen Lieferbedingungen
des ZVEI Gültigkeit
3. Ein Export unserer Produkte ist nur mit unserer Genehmigung
erlaubt.
ASTRO Strobel Kommunikationssysteme GmbH liefert nach dem
Qualitäts-Sicherheitssystem zertifiziert nach DIN ISO 9001 ent-
sprechend EN 29001.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbind-
lich. Die Präsentation unserer Waren im Internet beinhaltet kein
Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kun-
den zu bestellen.
Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
2. Der Besteller ist an erteilte Aufträge zwei Wochen gebunden; sie
werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht
richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder
nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlie-
ferung nicht von uns zu vertreten ist.
Unvorhergesehene Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Rohstoff-
mangel, Unfälle, Transport, Fabrikations, Betriebsstörun-gen im
eigenen Betrieb oder bei Lieferanten und sonstige von uns nicht zu
vertretende Umstände berechtigen ASTRO zu einer Verzögerung
der Lieferung oder zum Rücktritt.
Sofern die Bestellung auf elektronischem Wege erfolgt, wird der
Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den
rechtswirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
per EMail nach Vertragsschluss zugesandt.
Konstruktionsänderungen und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
behalten wir uns das Eigentum vor; sie dürfen Dritten nicht zugäng-
lich gemacht werden. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche
Verfolgung nach sich ziehen.
§ 3 Umfang der Lieferpflicht / Lieferfristen
1. Der Umfang der Lieferung richtet sich nach unseren schriftlichen
Auftragsbestätigungen. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr oder
Minderleistungen bis 5% vorbehalten. Mindestabnahme ist die Ori-
ginalverpackungseinheit.
Wir können vom Vertrag zurücktreten oder trotz vereinbarten Zah-
lungsbedingungen Zahlung vor Leistung verlangen, wenn nach
Vertragsschluss ungünstige Kreditauskünfte über den Besteller
bekannt werden.
2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erfor-
derlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plä-
nen, sowie die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und
sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden die-
se Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die
Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn ASTRO die Verzögerung
zu vertreten hat.
3. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilm-
achung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse zurückzuführen,
verlängern sich die Fristen angemessen.
4. Kommt ASTRO mit einer Lieferung in Verzug, kann der Besteller
sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstan-
den ist eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs
von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den
Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzugs nicht in
zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn ASTRO hat die Verzögerung mindestens mit grober Fahr-
lässigkeit zu vertreten.
§ 4 Preise
1. Sämtliche Preise sind bindend und verstehen sich ab Werk/Lager
zzgl. gesetzlicher MwSt. und Verpackung.
Soweit sich eine Lieferung aus von uns nicht zu vertretenen Grün-
den über vier Monate verzögert, wird der am Tage der Lieferung
gültige Preis berechnet.
2. Wird die Ware vom ausländischen Besteller abgeholt, muss die
gesetzliche MwSt. berechnet werden und wird nach Vorlage der
entsprechenden Zollpapiere erstattet.
Eventuell anfallende Mehrwertsteuer im Lande des Bestellers ist
von diesem zu tragen.
3. Bei Konkurs oder Vergleichsverfahren entfallen alle abgesetzten
Sonderrabatte, Boni und Skonti.
§ 5 Erfüllungsort Versand und Verpackung Gefahrü-
bergang
1. Erfüllungsort ist Bergisch Gladbach.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech-
terung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit
der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder
der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt auf den Besteller über. Bei einer Holschuld tritt Gefahrüber-
gang ein, wenn die Ware ordnungsgemäß verpackt und bereitgestellt
ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme
in Verzug ist.
Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die
Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Über-
schreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
3. Mehrkosten für verlangten Expressversand, Eildienste und Termin-
gut gehen zu Lasten des Käufers, ebenso von ordnungsgemäßer
Verpackung abweichender Verpackungsaufwand.
4. Bei Aufträgen zur geschlossenen Lieferung ab 500, Netto Waren-
wert lt. unserer Rechnung übernehmen wir die Verpackungs und Ver-
sandkosten bis zum Bestimmungsort (Export: frei deutsche Grenze).
Für Aufträge unter 500 Netto Warenwert lt. unserer Rechnung
berechnen wir eine Bearbeitungs, Verpackungs und Frachtpauschale
in Höhe von 10, pro Sendung. Der Gefahrübergang bleibt ab Werk.
§ 6 Verordnung über die Vermeidung von Ver-
packungsabfällen
Entsprechend der im Inland gültigen Verpackungsverordnung (V0)
liefern wir in umweltgerechten Verpackungen, die mit dem "RESY"
Kennzeichen bzw. dem "InterserohLogo" versehen sind.
ASTRO Verpackungen werden im Inland zurückgenommen, wenn
der Rücklieferer sie nach Holz, Kunststoff, Styropor und Kartona-
gen sortiert und palettiert anliefert.
Die Kosten der Rückführung von Verpackungen trägt der Besteller.
Werden Verpackungen vom Besteller vor Ort entsorgt, leistet der
Lieferer keine Kostenerstattung.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Kaufpreises hat spätestens 30 Tage ab Rech-
nungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist befin-
det sich der Besteller in Zahlungsverzug und ist verpflichtet, sämt-
liche Mahn und Inkassokosten zu ersetzen. Bei Nachnahme oder
Vorauszahlung oder Zahlung innerhalb von 14 Tagen ist der Bestel-
ler berechtigt, 3% Skonto, falls nicht anders vereinbart, abzuzie-
hen.
Ist der Besteller Unternehmer, hat er während des Verzugs die Geld-
schuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Wir behalten uns das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
Wechsel jeder Art werden nur nach besonderer Vereinbarung zah-
lungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit angenommen.
Wechselspesen sind vom Besteller sofort zu bezahlen. Bei Herein-
nahme von eigenen oder fremden Wechseln haften wir nicht für die
rechtzeitige Vorlegung und Weiterberechnung von Wechselspe-
sen.
Werden Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in
Frage stellen, werden sämtliche Forderungen, einschließlich Wechsel,
ohne Rücksicht auf die Laufzeit sofort fällig. Noch ausstehende Liefe-
rungen erfolgen dann nur gegen Vorkasse.
Der Besteller hat ein Recht zurAufrechnung nur, wenn seine Gege-
nansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns aner-
kannt wurden. Unter diesen Voraussetzungen kann der Besteller
wegen eines Gegenanspruchs aus derselben Lieferung auch ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbe-
ziehung vor.
Soweit der Wert der Vorbehaltsware die
zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
um mehr als 20 % übersteigt, sind wir zur Freigabe des übersteigen-
den Wertes der Vorbehaltsware auf Verlangen des Bestellers ver-
pflichtet.
Die Abtretung des Anwartschaftsrechts ist ausgeschlossen.
Der Besteller darf den Lieferungsgegenstand weder verpfänden,
noch zur Sicherheit an Drittgläubiger übertragen.
2. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten von
allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvoll-
streckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen
oder Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie
den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Besteller unverzüglich
anzuzeigen.
Der Besteller hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die
durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erfor-
derliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die
Ware entstehen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und
die Ware herauszuverlangen.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäfts-
gang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterver-
äußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unter-
nehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten
uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unterneh-
mer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach-
kommt und in Zahlungsverzug gerät.
Der Besteller ist verpflichtet, die Anschriften und die Forderungs-
höhe gegen seine Abnehmer mitzuteilen. Dies hat unverzüglich zu
erfolgen, wenn Zahlungsverzug vorliegt. Soweit dem Unternehmer
ein Zahlungsziel von mehr als zwei Monaten eingeräumt wird, sind
die Kundenanschriften unmittelbar mitzuteilen.