Viewsonic CDE3203 사용자 설명서

다운로드
페이지 53
iii
RoHS2-Konformitätserklärung
Dieses Produkt wurde gemäß den Anforderungen der EG-Richtlinie 2011/65/EU 
zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und 
Elektronikgeräten (RoHS2-Richtlinie) entworfen und hergestellt und hat sich als 
mit den maximalen Konzentrationswerten, die der europäischen Ausschuss für die 
technische Anpassung (Technical Adaptation Committee; TAC) festgelegt hat, wie 
folgt konform erwiesen:
Substanz 
Vorgeschlagene 
maximale Konzentration
Tatsächliche 
Konzentration
Blei (Pb)
0,1%
< 0,1%
Quecksilber (Hg)
0,1%
< 0,1%
Cadmium (Cd)
0,01%
< 0,01%
Sechswertiges Chrom (Cr
6+
)
0,1%
< 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1%
< 0,1%
Polybromierte Diphenylether 
(PBDE)
0,1%
< 0,1%
Bis (2-ethylhexyl) phthalate 
(DEHP)
0.1%
< 0.1%
Butyl benzyl phthalate (BBP) 
0.1%
< 0.1%
Dibutyl phthalate (DBP) 
0.1%
< 0.1%
Diisobutyl phthalate (DIBP )
0.1%
< 0.1%
Manche Produktkomponenten sind im Anhang III der RoHS2-Richtlinie wie unten 
beschrieben ausgenommen:
Beispiele von ausgenommenen Komponenten:
1.  Quecksilber in Kaltkathodenlampen und Leuchtröhren mit externen Elektroden 
(CCFL und EEFL) für spezielle Zwecke überschreitet nicht (pro Lampe):
(1) Geringe Länge (≦500 mm): maximal 3,5 mg pro Lampe.
(2) Mittlere Länge (>500 mm und ≦1.500 mm): maximal 5 mg pro Lampe.
(3) Große Länge (>1.500 mm): maximal 13 mg pro Lampe.
2.  Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren.
3.  Blei im Glas der Leuchtröhren übersteigt nicht 0,2 % nach Gewicht.
4.  Blei als Legierungselement in Aluminium mit bis zu 0,4 % Blei nach Gewicht.
5.  Kupferlegierung mit bis zu 4 % Blei nach Gewicht.
6.  Blei in Lötmetallen mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Legierungen auf Bleibasis 
mit 85 % nach Gewicht oder mehr Blei).
7.  Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik mit 
Ausnahme von dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z. B. piezoelektrischen 
Geräten, oder in Glas- oder Keramik-Matrix-Verbindungen.