3M 4416 80610582241 데이터 시트
제품 코드
80610582241
behandeln.
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7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
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7.1 Handhabung:
Hinweise zum Explosionsschutz:
Von allen Zündquellen fernhalten.
7.2 Lagerung:
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls
Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung.
7.3 Bestimmte Verwendung(en):
Spezielle Hinweise:
Keine bekannt.
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8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG
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8.1 Expositionsgrenzwerte
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten
Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei
dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend
zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt.
Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen; (Techn. MDI)
(9016-87-9)
Arbeitsplatzgrenzwert: Für Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat
(Cas. 101-68-8): 0,05 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006)
Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat; (4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat)
(101-68-8)
Arbeitsplatzgrenzwert: 0,05 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand
01/2006)
BAT-Wert: Parameter 4,4'-Diaminodiphenylmethan
BAT-Wert:10 µg/g Kreatinin
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
(gemäß TRGS 903, Stand 07/2004)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor: 1
Momentanwert: 2
Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe)
(gemäß TRGS 900 Stand 01/2006)
Methylendiphenyldiisocyanat (26447-40-5)
Arbeitsplatzgrenzwert: Für Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat
(Cas. 101-68-8): 0,05 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006)
BAT-Wert: Für Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (Cas. 101-68-8):
Parameter 4,4'-Diaminodiphenylmethan
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
(gemäß TRGS 903, Stand 07/2004)
TLV-Wert (ACGIH)
0,051 mg/m3 0,005 ppm
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz:
Einatmen von Dämpfen vermeiden. Je nach den in der Atemluft
befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen
Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät,
entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190
und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Atemschutz -
Halbmaske mit Frischluftzufuhr.
Handschutz:
Schutzhandschuhe werden bei normaler Handhabung nicht benötigt.
Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden
Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm,
Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374
empfohlen.
Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass
die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein
können, als die nach der EN 374 ermittelten.
Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine
arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische
Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft
werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der
Schutzhandschuh sofort zu ersetzen.
Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG
Regeln sind in jedem Falle zu beachten.
Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten
Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem
Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu
erstellen.
Augenschutz:
Augenkontakt vermeiden. Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
Körperschutz:
Hautkontakt vermeiden.
Empfohlene Lüftungsmaßnahmen:
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7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
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7.1 Handhabung:
Hinweise zum Explosionsschutz:
Von allen Zündquellen fernhalten.
7.2 Lagerung:
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls
Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung.
7.3 Bestimmte Verwendung(en):
Spezielle Hinweise:
Keine bekannt.
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8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG
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8.1 Expositionsgrenzwerte
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten
Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei
dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend
zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt.
Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen; (Techn. MDI)
(9016-87-9)
Arbeitsplatzgrenzwert: Für Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat
(Cas. 101-68-8): 0,05 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006)
Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat; (4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat)
(101-68-8)
Arbeitsplatzgrenzwert: 0,05 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand
01/2006)
BAT-Wert: Parameter 4,4'-Diaminodiphenylmethan
BAT-Wert:10 µg/g Kreatinin
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
(gemäß TRGS 903, Stand 07/2004)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor: 1
Momentanwert: 2
Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe)
(gemäß TRGS 900 Stand 01/2006)
Methylendiphenyldiisocyanat (26447-40-5)
Arbeitsplatzgrenzwert: Für Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat
(Cas. 101-68-8): 0,05 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006)
BAT-Wert: Für Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (Cas. 101-68-8):
Parameter 4,4'-Diaminodiphenylmethan
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
(gemäß TRGS 903, Stand 07/2004)
TLV-Wert (ACGIH)
0,051 mg/m3 0,005 ppm
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz:
Einatmen von Dämpfen vermeiden. Je nach den in der Atemluft
befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen
Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät,
entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190
und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Atemschutz -
Halbmaske mit Frischluftzufuhr.
Handschutz:
Schutzhandschuhe werden bei normaler Handhabung nicht benötigt.
Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden
Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm,
Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374
empfohlen.
Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass
die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein
können, als die nach der EN 374 ermittelten.
Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine
arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische
Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft
werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der
Schutzhandschuh sofort zu ersetzen.
Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG
Regeln sind in jedem Falle zu beachten.
Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten
Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem
Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu
erstellen.
Augenschutz:
Augenkontakt vermeiden. Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
Körperschutz:
Hautkontakt vermeiden.
Empfohlene Lüftungsmaßnahmen:
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09.02.2011
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