3M Foto Mount FOTOMOUNT 데이터 시트

제품 코드
FOTOMOUNT
다운로드
페이지 17
3M(TM) Photomount (PL 9479)                                                      
__________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 17
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. 
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P332 + P313
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung:  
P410 + P412
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
Entsorgung:  
P501
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
40% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität.
Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung:
H304 ist nicht erforderlich, da das  Produkt ein Aerosol ist.
Stoffrichtlinie 67/548/EWG / Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG 
Gefahrensymbol(e)
Hochent-
zündlich
Reizend
Umwelt-
gefährlich
Enthält:
Bestandteile sind in der Kennzeichnung nicht zu nennen.
Gefahrenhinweise (R-Sätze):  
R12
Hochentzündlich
R36
Reizt die Augen.
R66
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
R51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):  
S16
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S23C
Dampf/Aerosol nicht einatmen.
S51
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
S29
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S61
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.  Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu 
Rate ziehen.
S2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Spezielle Anforderungen an die Kennzeichnung:
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht 
gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung:
Zubereitungen müssen nicht mit dem R65 gekennzeichnet werden, wenn sie in Aerosolpackungen in Verkehr gebracht 
werden (9.4 Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG).
2.3. Sonstige Gefahren