Siemens SINAMICS G110 1.5 kW 1-phase frequency inverter, 230 Vac to , 6SL3211-0AB21-5AA1 6SL3211-0AB21-5AA1 데이터 시트
제품 코드
6SL3211-0AB21-5AA1
Anhang
04/2005
SINAMICS G110 Betriebsanleitung
90
6SL3298-0AA11-0AP0
E Geltende
Normen
Europäische Niederspannungsrichtlinie
Die SINAMICS G110-Produktpalette erfüllt die Anforderungen der Nieder-
spannungsrichtlinie 73/23/EWG mit Ergänzung durch die Richtlinie 98/68/EWG.
Die Geräte sind entsprechend den folgenden Normen zertifiziert:
EN 50178
Die SINAMICS G110-Produktpalette erfüllt die Anforderungen der Nieder-
spannungsrichtlinie 73/23/EWG mit Ergänzung durch die Richtlinie 98/68/EWG.
Die Geräte sind entsprechend den folgenden Normen zertifiziert:
EN 50178
Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen
Betriebsmitteln
Betriebsmitteln
EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen
Europäische EMV-Richtlinie
Bei Einbau und Auswahl entsprechend den Empfehlungen im vorliegenden
Handbuch, erfüllt der SINAMICS G110 alle Anforderungen der EMV-Richtlinie
gemäß Definition der EMV Produktnorm für Antriebssysteme EN 61800-3.
Bei Einbau und Auswahl entsprechend den Empfehlungen im vorliegenden
Handbuch, erfüllt der SINAMICS G110 alle Anforderungen der EMV-Richtlinie
gemäß Definition der EMV Produktnorm für Antriebssysteme EN 61800-3.
Underwriters Laboratories
Nach UL und CUL ZUGELASSENE STROMRICHTERGERÄTE 5B33 für den
Einsatz bei Verschmutzungsgrad 2.
Nach UL und CUL ZUGELASSENE STROMRICHTERGERÄTE 5B33 für den
Einsatz bei Verschmutzungsgrad 2.
ISO 9001
Siemens plc setzt ein Qualitätsmanagementsystem ein, das die Anforderungen der
ISO 9001 erfüllt.
Siemens plc setzt ein Qualitätsmanagementsystem ein, das die Anforderungen der
ISO 9001 erfüllt.
HINWEIS:
Maschinenrichtlinie
Die Geräte eignen sich für den Einbau in Maschinen. Gemäß der
Maschinenrichtlinie 89/392/EC ist eine gesonderte Konformitätserklärung
erforderlich.
Diese Erklärung ist vom Errichter der Anlage oder vom Inverkehrbringer der
Maschine zu erbringen.
Maschinenrichtlinie
Die Geräte eignen sich für den Einbau in Maschinen. Gemäß der
Maschinenrichtlinie 89/392/EC ist eine gesonderte Konformitätserklärung
erforderlich.
Diese Erklärung ist vom Errichter der Anlage oder vom Inverkehrbringer der
Maschine zu erbringen.