Olivetti ECR 7900 B9851000 데이터 시트
제품 코드
B9851000
ii
RICHTLINIE 2002/96/CE FÜR DIE BEHANDLUNG, SAMMLUNG,
WIEDERVERWERTUNG UND ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIK
ALTGERÄTEN UND DEREN BESTANDTEILE
1. FÜR DIE LÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION (EG)
Es ist verboten, jede Art von Elektro- und Elektronik-Altgeräten als unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen: es ist
Pflicht, diese separat zu sammeln. Das Abladen dieser Geräte an Orten, die nicht speziell dafür vorgesehen und
autorisiert sind, kann gefährliche Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit haben.
Widerrechtliche Vorgehensweisen unterliegen den Sanktionen und Maßnahmen laut Gesetz.
Pflicht, diese separat zu sammeln. Das Abladen dieser Geräte an Orten, die nicht speziell dafür vorgesehen und
autorisiert sind, kann gefährliche Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit haben.
Widerrechtliche Vorgehensweisen unterliegen den Sanktionen und Maßnahmen laut Gesetz.
UM UNSERE GERÄTE ORDNUNGSGEMÄß ZU ENTSORGEN, KÖNNEN SIE:
a Sich an die örtliche Behörde wenden, die Ihnen praktische Auskünfte und Informationen für die ordnungsgemäße
Verwaltung der Abfälle liefert, beispielsweise: Ort und Zeit der Sammelstation etc.
b Beim Neukauf eines unserer Geräte ein benutztes Gerät, das dem neu gekauften entspricht, an unseren
Wiederverkäufer zurückgeben.
Das durchkreuzte Symbol auf dem Gerät bedeutet, dass:
– Nach Ableben des Gerätes, dieses in ausgerüstete Sammelzentren gebracht werden und separat von
Siedlungsabfällen behandelt werden muss;
– Olivetti die Aktivierung der Behandlungs-, Sammel-, Wiederverwertungs- und Entsorgungsprozedur der
Geräte in Konformität mit der Richtlinie 2002/96/CE (u. folg.mod.) garantiert.
2. FÜR DIE ANDEREN LÄNDER (NICHT-EG-STAATEN)
Das Behandeln, Sammeln, Wiederverwerten und Entsorgen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten muss nach den
geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes erfolgen.
geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes erfolgen.