Olivetti ECR 7900 B9851000 데이터 시트

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RICHTLINIE 2002/96/CE FÜR DIE BEHANDLUNG, SAMMLUNG, 
WIEDERVERWERTUNG UND ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIK 
ALTGERÄTEN UND DEREN BESTANDTEILE
1. FÜR DIE LÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION (EG)
Es ist verboten, jede Art von Elektro- und Elektronik-Altgeräten als unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen: es ist 
Pflicht, diese separat zu sammeln. Das Abladen dieser Geräte an Orten, die nicht speziell dafür vorgesehen und 
autorisiert sind, kann gefährliche Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit haben. 
Widerrechtliche Vorgehensweisen unterliegen den Sanktionen und Maßnahmen laut Gesetz.
UM UNSERE GERÄTE ORDNUNGSGEMÄß ZU ENTSORGEN, KÖNNEN SIE:
a Sich an die örtliche Behörde wenden, die Ihnen praktische Auskünfte und Informationen für die ordnungsgemäße 
Verwaltung der Abfälle liefert, beispielsweise: Ort und Zeit der Sammelstation etc.
b Beim Neukauf eines unserer Geräte ein benutztes Gerät, das dem neu gekauften entspricht, an unseren 
Wiederverkäufer zurückgeben.
Das durchkreuzte Symbol auf dem Gerät bedeutet, dass:
– Nach Ableben des Gerätes, dieses in ausgerüstete Sammelzentren gebracht werden und separat von 
Siedlungsabfällen behandelt werden muss;
– Olivetti die Aktivierung der Behandlungs-, Sammel-, Wiederverwertungs- und Entsorgungsprozedur der 
Geräte in Konformität mit der Richtlinie 2002/96/CE (u. folg.mod.) garantiert.
2. FÜR DIE ANDEREN LÄNDER (NICHT-EG-STAATEN)
Das Behandeln, Sammeln, Wiederverwerten und Entsorgen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten muss nach den 
geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes erfolgen.