KMP P1 1941,4001 Manual Do Utilizador
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§ 1 Allgemeines:
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die
nachstehenden Bedingungen, soweit wir nicht im Einzelfall abweichende
schriftliche Vereinbarungen getroffen haben. Mündliche Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist. Diese Bedingungen gelten dann auch für alle künftigen
Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
§ 2 Preise:
Die Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer und sind freibleibend.
Abschlusspreise gelten nur bei Abnahme der vorgesehenen Menge. Uns bleibt
vorbehalten, bei Verträgen, bei denen der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und
Liefertermin (Lieferfrist) mehr als vier Monate beträgt, die Preise entsprechend
den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Materialpreissteigerungen
zu erhöhen.
§ 3 Lieferung:
Lieferung erfolgt nur an Wiederverkäufer, Export unserer Erzeugnisse ist
nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet. An uns unbekannte
Firmen liefern wir nur gegen Nachnahme, wenn nicht mit der ersten Bestellung
entsprechende Referenzen aufgegeben werden. Fälle höherer Gewalt,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Boykott, die unsere Betriebe,
Betriebe der Käufer oder wichtiger Unterlieferanten treffen, verspätete
Anlieferung von Rohmaterialien, Transporthindernisse und andere Umstände,
auf die wir bzw. der Käufer keine Einwirkungsmöglichkeit haben, sind von uns
bzw. vom Käufer in keinem Falle zu vertreten; in solchen Fällen tritt weder
für uns Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug ein.Dauert das
Leistungshindernis aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund vergleichbarer
Fälle länger als sechs Wochen, können sowohl wir, als auch der Käufer vom
Vertrag zurücktreten.Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der
Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus der
Lieferungsverzögerung herleiten kann. Kleinstaufträge sind unwirtschaftlich.
Wir führen daher Aufträge erst ab EUR 80,- Rechnungswert aus. Sollte in
Sonderfällen dieser Betrag nicht erreicht werden, wird zur beiderseitigen
Erleichterung gegen Nachnahme geliefert. Nachbestellungen zu bereits in Arbeit
befindlichen Aufträgen können zum vereinbarten Preis nur berücksichtigt werden,
wenn der Stand der Erzeugung dies ohne zusätzliche Kosten gestattet. Die Wahl
des Versandweges, der Versandart und des geeigneten Verpackungsmaterials
bleibt uns vorbehalten. Lieferung erfolgt bei Rechnungsbeträgen ab EUR 125,-
unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Fracht und Portokosten frei jeder
deutschen Station. Unter EUR 125,- Nettorechnungswert berechnen wir eine
Pauschale von EUR 10,50 für Fracht- und Bearbeitungskosten. Mehrkosten für
Eilfracht gehen zu Lasten des Empfängers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware an den
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn
wir die Versendungskosten tragen.Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als
Auftragsbestätigung.
§ 4 beanstandungen:
Beanstandungen hinsichtlich Anzahl, Gewicht, Güte und Beschaffenheit der
Waren werden nur berücksichtigt, wenn eine schriftliche Rüge innerhalb einer
Woche nach Empfang der Ware bei uns eingeht. Für die Entscheidung darüber, ob
begründete Einwendungen gegen die Güte und Beschaffenheit der Ware erhoben
worden sind, ist das Ergebnis einer nach Rücksendung der Ware in unserem
Werk vorzunehmenden Prüfung allein maßgebend. Soweit eine schriftliche Rüge
bei uns fristgerecht eingegangen und berechtigt ist, darf der Käufer insoweit vom
Vertrag zurücktreten oder Minderung beanspruchen. Weitere Ansprüche des
Käufers, insbesondere auf Leistung von Schadensersatz, z. B. wegen entgangenen
Gewinns oder Schäden, die nicht am Liefergegenstand der Lieferung und Leistung
selbst entstanden sind, sind insoweit ausgeschlossen, wie auch unsere Haftung
nach § 5 unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausgeschlossen ist.Zeigt
der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Verkäufers nicht
besteht, und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen
des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der
Käufer dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Käufer ist
berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen
der vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer insbesondere berechtigt,
die beim Verkäufer entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung
der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur, vom Käufer erstattet zu
verlangen. Soweit der Abnehmer die Ware weiterverarbeiteten will, hat er sie
in jedem Fall vor Beginn der Weiterverarbeitung zu prüfen. Er hat sich davon zu
überzeugen, ob die Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist.
§ 5 haftung:
Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem
Produkthaftungsgesetz und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich einer der vorgenannten Ausnahmefälle
vorliegt. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle
Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den
Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Weitergehende Bestimmungen
dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben unberührt.
§ 6 Zahlung:
Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30
Tage netto. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen ist der Käufer
verpflichtet, uns ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, Verzugszinsen
in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu
zahlen. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Verkäufer
in der Fassung vom 01.06.2010
lieferungs- und
zahlungsBedingungen
das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen - auch der noch nicht fälligen -
Rechnungen zu verlangen. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber
dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Käufers. Tritt nach
Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche
Verschlechterung ein, durch die die Bezahlung des Kaufpreises gefährdet wird,
so kann der Verkäufer Vorausleistung des Kaufpreises verlangen.
§ 7 Abschlüsse:
Abschlüsse sollen innerhalb der festgesetzten Zeiten erledigt sein. Abnahme ist
in möglichst gleichmäßigen Raten erwünscht. Jeder Abruf gilt als ein Geschäft
für sich. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der abgeschlossenen Menge im
Rückstand, so sind wir – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – auch
befugt, den Abschluss zu streichen und die gewährte Abschlussvergünstigung
auf die erfolgten Lieferungen zurückzuverlangen bzw. Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu beanspruchen. Von uns aufgewendete Kosten für Klischees,
Etiketten, Siegelmarken usw. sind dann in voller Höhe an uns zu zahlen.
§ 8 Schutzrechte und entwürfe:
Für den Fall, dass von uns hergestellte Entwürfe fremde Schutzrechte
verletzen und/oder als Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften angesehen
werden, übernehmen wir keine Verantwortung. Für Verletzungen fremder
Schutzrechte und für Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften, die sich bei
vertragsgemäßer Erfüllung der Lieferungen und Leistungen durch uns und/
oder bei der Verwendung unserer Lieferungen und Leistungen durch den Käufer
ergeben, haftet allein der Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, uns von einer
Inanspruchnahme infolge solcher Verletzungen und Verstöße freizustellen und
den sich etwa daraus ergebenden Schaden zu ersetzen.
§ 9 eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unseren jeweiligen
Forderungssaldo. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem
Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen,
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der
Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung
des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im
ordentlichen Geschäftsgang gestattet.Veräußert der Käufer von uns gelieferte
Ware unverändert, bearbeitet oder verarbeitet, so tritt er hiermit schon jetzt bis
zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus solchen Verkäufen
entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an
uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, solche Forderungen einzuziehen, verpflichtet
sich aber, die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Auf unser
Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte
erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen.Soweit der realisierbare Wert
aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des
Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird
vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn
der Schätzwert der dem Verkäufer zustehenden Sicherhei-ten 150% des Wertes
der gesicherten Ansprüche erreicht oder über-steigt. Dem Verkäufer steht die
Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
§ 10 retouren:
Nur mit unserem Einverständnis sind Retouren möglich. Für zurückgegebene
Waren wird der Zeitwert unter Abzug der Kosten für Neuaufmachung und einer
Bearbeitungsgebühr von 30 % gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht auf
Grund einer berechtigten Reklamation erfolgt.
§ 11 technische änderungen:
Änderungen der Maße (Breite und Länge), die dem technischen Fortschritt
dienen, bleiben uns vorbehalten.
§ 12 menge und Gewicht:
Abgabe erfolgt nur in den in unseren Katalogen angeführten Mengen- und
Verpackungseinheiten. Bei Sonderanfertigungen haben wir das Recht, Mehr-
oder Minderlieferungen bis zu 20 % vorzunehmen. Maße und Gewichte verstehen
sich in den branchenüblichen Toleranzen.
§ 13 datenschutz:
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
§ 14 erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Eggenfelden. Gerichtsstand für
sämtliche vertragliche Ansprüche ist ausschließlich der Sitz des Verkäufers.
§ 15 Schlussbestimmungen:
Für diesen Vertrag gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam
sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.