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§ 1 Allgemeines:
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die 
nachstehenden Bedingungen, soweit wir nicht im Einzelfall abweichende 
schriftliche Vereinbarungen getroffen haben. Mündliche Nebenabreden bedürfen 
zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Lieferungs- 
und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer, 
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches 
Sondervermögen ist. Diese Bedingungen gelten dann auch für alle künftigen 
Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
§ 2 Preise:
Die Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer und sind freibleibend. 
Abschlusspreise gelten nur bei Abnahme der vorgesehenen Menge. Uns bleibt 
vorbehalten, bei Verträgen, bei denen der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und 
Liefertermin (Lieferfrist) mehr als vier Monate beträgt, die Preise entsprechend 
den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Materialpreissteigerungen 
zu erhöhen.
§ 3 Lieferung:
Lieferung erfolgt nur an Wiederverkäufer, Export unserer Erzeugnisse ist 
nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet. An uns unbekannte 
Firmen liefern wir nur gegen Nachnahme, wenn nicht mit der ersten Bestellung 
entsprechende Referenzen aufgegeben werden. Fälle höherer Gewalt, 
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Boykott, die unsere Betriebe, 
Betriebe der Käufer oder wichtiger Unterlieferanten treffen, verspätete 
Anlieferung von Rohmaterialien, Transporthindernisse und andere Umstände, 
auf die wir bzw. der Käufer keine Einwirkungsmöglichkeit haben, sind von uns 
bzw. vom Käufer in keinem Falle zu vertreten; in solchen Fällen tritt weder 
für uns Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug ein.Dauert das 
Leistungshindernis aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund vergleichbarer 
Fälle länger als sechs Wochen, können sowohl wir, als auch der Käufer vom 
Vertrag zurücktreten.Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der 
Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus der 
Lieferungsverzögerung herleiten kann. Kleinstaufträge sind unwirtschaftlich. 
Wir führen daher Aufträge erst ab EUR 80,- Rechnungswert aus. Sollte in 
Sonderfällen dieser Betrag nicht erreicht werden, wird zur beiderseitigen 
Erleichterung gegen Nachnahme geliefert. Nachbestellungen zu bereits in Arbeit 
befindlichen Aufträgen können zum vereinbarten Preis nur berücksichtigt werden, 
wenn der Stand der Erzeugung dies ohne zusätzliche Kosten gestattet. Die Wahl 
des Versandweges, der Versandart und des geeigneten Verpackungsmaterials 
bleibt uns vorbehalten. Lieferung erfolgt bei Rechnungsbeträgen ab EUR 125,- 
unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Fracht und Portokosten frei jeder 
deutschen Station. Unter EUR 125,- Nettorechnungswert berechnen wir eine 
Pauschale von EUR 10,50 für Fracht- und Bearbeitungskosten. Mehrkosten für 
Eilfracht gehen zu Lasten des Empfängers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs 
und der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware an den 
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung 
bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn 
wir die Versendungskosten tragen.Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als 
Auftragsbestätigung.
§ 4 beanstandungen: 
Beanstandungen hinsichtlich Anzahl, Gewicht, Güte und Beschaffenheit der 
Waren werden nur berücksichtigt, wenn eine schriftliche Rüge innerhalb einer 
Woche nach Empfang der Ware bei uns eingeht. Für die Entscheidung darüber, ob 
begründete Einwendungen gegen die Güte und Beschaffenheit der Ware erhoben 
worden sind, ist das Ergebnis einer nach Rücksendung der Ware in unserem 
Werk vorzunehmenden Prüfung allein maßgebend. Soweit eine schriftliche Rüge 
bei uns fristgerecht eingegangen und berechtigt ist, darf der Käufer insoweit vom 
Vertrag zurücktreten oder Minderung beanspruchen. Weitere Ansprüche des 
Käufers, insbesondere auf Leistung von Schadensersatz, z. B. wegen entgangenen 
Gewinns oder Schäden, die nicht am Liefergegenstand der Lieferung und Leistung 
selbst entstanden sind, sind insoweit ausgeschlossen, wie auch unsere Haftung 
nach § 5 unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausgeschlossen ist.Zeigt 
der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Verkäufers nicht 
besteht, und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen 
des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der 
Käufer dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Käufer ist 
berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen 
der vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer insbesondere berechtigt, 
die beim Verkäufer entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung 
der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur, vom Käufer erstattet zu 
verlangen. Soweit der Abnehmer die Ware weiterverarbeiteten will, hat er sie 
in jedem Fall vor Beginn der Weiterverarbeitung zu prüfen. Er hat sich davon zu 
überzeugen, ob die Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist.
§ 5 haftung: 
Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit 
des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei 
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den 
gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem 
Produkthaftungsgesetz und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher 
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher 
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren 
Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich einer der vorgenannten Ausnahmefälle 
vorliegt. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle 
Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, 
insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem 
Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den 
Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Weitergehende Bestimmungen 
dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben unberührt.
§ 6 Zahlung: 
Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 
Tage netto. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen ist der Käufer 
verpflichtet, uns ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, Verzugszinsen 
in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu 
zahlen. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Verkäufer 
in der Fassung vom 01.06.2010
lieferungs- und 
zahlungsBedingungen
das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen - auch der noch nicht fälligen - 
Rechnungen zu verlangen. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. 
Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber 
dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unbestrittene 
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Käufers. Tritt nach 
Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche 
Verschlechterung ein, durch die die Bezahlung des Kaufpreises gefährdet wird, 
so kann der Verkäufer Vorausleistung des Kaufpreises verlangen.
§ 7 Abschlüsse: 
Abschlüsse sollen innerhalb der festgesetzten Zeiten erledigt sein. Abnahme ist 
in möglichst gleichmäßigen Raten erwünscht. Jeder Abruf gilt als ein Geschäft 
für sich. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der abgeschlossenen Menge im 
Rückstand, so sind wir – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – auch 
befugt, den Abschluss zu streichen und die gewährte Abschlussvergünstigung 
auf die erfolgten Lieferungen zurückzuverlangen bzw. Schadenersatz wegen 
Nichterfüllung zu beanspruchen. Von uns aufgewendete Kosten für Klischees, 
Etiketten, Siegelmarken usw. sind dann in voller Höhe an uns zu zahlen.
§ 8 Schutzrechte und entwürfe: 
Für den Fall, dass von uns hergestellte Entwürfe fremde Schutzrechte 
verletzen und/oder als Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften angesehen 
werden, übernehmen wir keine Verantwortung. Für Verletzungen fremder 
Schutzrechte und für Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften, die sich bei 
vertragsgemäßer Erfüllung der Lieferungen und Leistungen durch uns und/
oder bei der Verwendung unserer Lieferungen und Leistungen durch den Käufer 
ergeben, haftet allein der Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, uns von einer 
Inanspruchnahme infolge solcher Verletzungen und Verstöße freizustellen und 
den sich etwa daraus ergebenden Schaden zu ersetzen.
§ 9 eigentumsvorbehalt: 
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der 
Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender 
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unseren jeweiligen 
Forderungssaldo. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem 
Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, 
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der 
Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung 
des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im 
ordentlichen Geschäftsgang gestattet.Veräußert der Käufer von uns gelieferte 
Ware unverändert, bearbeitet oder verarbeitet, so tritt er hiermit schon jetzt bis 
zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus solchen Verkäufen 
entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an 
uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, solche Forderungen einzuziehen, verpflichtet 
sich aber, die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Auf unser 
Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte 
erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen.Soweit der realisierbare Wert 
aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten 
Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des 
Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird 
vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn 
der Schätzwert der dem Verkäufer zustehenden Sicherhei-ten 150% des Wertes 
der gesicherten Ansprüche erreicht oder über-steigt. Dem Verkäufer steht die 
Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
§ 10 retouren: 
Nur mit unserem Einverständnis sind Retouren möglich. Für zurückgegebene 
Waren wird der Zeitwert unter Abzug der Kosten für Neuaufmachung und einer 
Bearbeitungsgebühr von 30 % gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht auf 
Grund einer berechtigten Reklamation erfolgt.
§ 11 technische änderungen:
Änderungen der Maße (Breite und Länge), die dem technischen Fortschritt 
dienen, bleiben uns vorbehalten.
§ 12 menge und Gewicht: 
Abgabe erfolgt nur in den in unseren Katalogen angeführten Mengen- und 
Verpackungseinheiten. Bei Sonderanfertigungen haben wir das Recht, Mehr- 
oder Minderlieferungen bis zu 20 % vorzunehmen. Maße und Gewichte verstehen 
sich in den branchenüblichen Toleranzen.
§ 13 datenschutz: 
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung 
erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
§ 14 erfüllungsort und Gerichtsstand: 
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Eggenfelden. Gerichtsstand für 
sämtliche vertragliche Ansprüche ist ausschließlich der Sitz des Verkäufers.
§ 15 Schlussbestimmungen: 
Für diesen Vertrag gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts 
ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam 
sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.