Behringer CX2310 Ficha De Dados

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SUPER-X PRO CX2310
6. GARANTIE
Diese Anleitung ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, bzw. jeder Nachdruck, auch auszugsweise, und jede
Wiedergabe der Abbildungen, auch in verändertem Zustand, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma
BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH gestattet.
BEHRINGER, SUPER-X, ULTRA-CURVE und ULTRA-GRAPH sind eingetragene Warenzeichen.
© 2001 BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH.
BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 36-38, 47877 Willich-Münchheide II, Deutschland
Tel. +49 (0) 21 54 / 92 06-0, Fax +49 (0) 21 54 / 92 06-30
6. GARANTIE
§ 1 GARANTIEKARTE/ONLINE-REGISTRIERUNG
Zum Erwerb des erweiterten Garantieanspruches muss der Käufer
die Garantiekarte innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum
komplett ausgefüllt an die Firma BEHRINGER Spezielle Studiotechnik
GmbH zu den unter § 3 genannten Bedingungen zurücksenden.
Es gilt das Datum des Poststempels. Wird die Karte nicht oder
verspätet eingesandt, besteht kein erweiterter Garantieanspruch.
Unter  den  genannten  Bedingungen  ist  auch  eine  Online-
Registrierung  über  das  Internet  möglich  (www.behringer.com
bzw.  www.behringer.de).
§ 2 GARANTIELEISTUNG
1. Die Firma BEHRINGER (BEHRINGER Spezielle Studiotechnik
GmbH einschließlich der auf der beiliegenden Seite genannten
BEHRINGER Gesellschaften, ausgenommen BEHRINGER Japan)
gewährt  für  mechanische  und  elektronische  Bauteile  des
Produktes, nach Maßgabe der hier beschriebenen Bedingungen,
eine  Garantie  von  einem  Jahr  gerechnet  ab  dem  Erwerb  des
Produktes durch den Käufer. Treten innerhalb dieser Garantiefrist
Mängel  auf,  die  nicht  auf  normalem  Verschleiß  oder
unsachgemäßer  Benutzung  beruhen,  so  werden  diese  nach
Wahl der Firma BEHRINGER durch Reparatur oder Ersatz des
Gerätes  behoben.
2.  Bei  berechtigten  Garantieansprüchen  wird  das  Produkt
frachtfrei  zurückgesandt.
3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht
gewährt.
§ 3 REPARATURNUMMER
1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen
zu können, setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer
oder sein autorisierter Fachhändler die Firma BEHRINGER (siehe
beiliegende Liste) VOR Einsendung des Gerätes zu den üblichen
Geschäftszeiten  anruft  und  über  den  aufgetretenen  Mangel
unterrichtet. Der Käufer oder sein autorisierter Fachhändler erhält
dabei eine Reparaturnummer.
2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer
im Originalkarton eingesandt werden. Die Firma BEHRINGER wird
Ihnen mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
§ 4 GARANTIEBESTIMMUNGEN
1.  Garantieleistungen  werden  nur  erbracht,  wenn  zusammen
mit  dem  Gerät  die  Kopie  der  Originalrechnung  bzw.  der
Kassenbeleg,  den  der  Händler  ausgestellt  hat,  vorgelegt  wird.
Liegt  ein  Garantiefall  vor,  wird  das  Produkt  grundsätzlich
innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Wareneingang durch
die Firma BEHRINGER repariert oder ersetzt.
2.  Falls  das  Produkt  verändert  oder  angepasst  werden  muss,
um  den  geltenden  nationalen  oder  örtlichen  technischen  oder
sicherheitstechnischen  Anforderungen  des  Landes  zu
entsprechen,  das  nicht  das  Land  ist,  für  das  das  Produkt
ursprünglich konzipiert und hergestellt worden ist, gilt das nicht
als  Material-  oder  Herstellungsfehler.  Die  Garantie  umfasst  im
übrigen  nicht  die  Vornahme  solcher  Veränderungen  oder
Anpassungen  unabhängig  davon,  ob  diese  ordnungsgemäß
durchgeführt  worden  sind  oder  nicht.  Die  Firma  BEHRINGER
übernimmt  im  Rahmen  dieser  Garantie  für    derartige
Veränderungen auch keine Kosten.
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder
Wartung  bzw.  zur  Reparatur  des  Gerätes,  insbesondere  wenn
die Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
Ebenfalls  nicht  vom  Garantieanspruch  erfasst  sind  Defekte  an
Verschleißteilen,  die  auf  normalen  Verschleiß  zurückzuführen
sind. Verschleißteile sind insbesondere Fader, Potis, Tasten und
ähnliche Teile.
4. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren
Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
s Missbrauch oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen anderen
als  seinen  normalen  Zweck  unter  Nichtbeachtung  der
Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Firma BEHRINGER;
s den Anschluss oder Gebrauch des Produktes in einer Weise,
die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen
Anforderungen  in  dem  Land,  in  dem  das  Gerät  gebraucht
wird,  nicht  entspricht;
s Schäden,  die  durch  höhere  Gewalt  oder  andere  von  der
Firma BEHRINGER nicht zu vertretende Ursachen bedingt
sind.
5.  Die  Garantieberechtigung  erlischt,  wenn  das  Produkt  durch
eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst
repariert  bzw.  geöffnet  wurde.
6.  Sollte  bei  Überprüfung  des  Gerätes  durch  die  Firma
BEHRINGER festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden
nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt,
sind  die  Kosten  der  Überprüfungsleistung  durch  die  Firma
BEHRINGER vom Kunden zu tragen.
7.  Produkte  ohne  Garantieberechtigung  werden  nur  gegen
Kostenübernahme  durch  den  Käufer  repariert.  Bei  fehlender
Garantieberechtigung  wird  die  Firma  BEHRINGER  den  Käufer
über  die  fehlende  Garantieberechtigung  informieren.  Wird  auf
diese  Mitteilung  innerhalb  von  6  Wochen  kein  schriftlicher
Reparaturauftrag gegen Übernahmen der Kosten erteilt, so wird
die  Firma  BEHRINGER  das  übersandte  Gerät  an  den  Käufer
zurücksenden.  Die  Kosten  für  Fracht  und  Verpackung  werden
dabei  gesondert  in  Rechnung  gestellt  und  per  Nachnahme
erhoben.  Wird  ein  Reparaturauftrag  gegen  Kostenübernahme
erteilt,  so  werden  die  Kosten  für  Fracht  und  Verpackung
zusätzlich, ebenfalls gesondert, in Rechnung gestellt.
§ 5 ÜBERTRAGUNG DER GARANTIE
Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen Käufer
(Kunde des Vertragshändlers) geleistet und ist nicht übertragbar.
Außer der Firma BEHRINGER ist kein Dritter (Händler etc.) berechtigt,
Garantieversprechen für die Firma BEHRINGER  abzugeben.
§ 6 SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine
Schadensersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen
Folgeschäden. Die Haftung der Firma BEHRINGER beschränkt
sich in allen Fällen auf den Warenwert des Produktes.
§ 7 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN
UND ZU NATIONALEM RECHT
1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen
den Verkäufer aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt.
2. Die vorstehenden Garantiebedingungen der Firma BEHRINGER
gelten soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf
Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.