Emag Ultrasonic cleaner Emmi 4 0.6 l 165 x 90 x 50 mm EMMI 4 EMMI 4 Ficha De Dados
![Emag](https://files.manualsbrain.com/attachments/7bc0947847810159f235262bcc5bfea95c108ca3/common/fit/150/50/b5afd7173fabc272454e32daf2ccba1abd1a92151147e0bc922dad0143ad/brand_logo.gif)
Códigos do produto
EMMI 4
Ausgabe: 14.05.2010
Seite: 5 von 6
SICHERHEITSDATENBLATT
Gemäss Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)
EM-80
Abfallschlüssel Produkt
07 06 99
07 06 99
ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN;
Abfälle aus HZVA von Fetten,
Abfälle aus HZVA von Fetten,
Schmierstoffen, Seifen,
Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln;
Abfälle a. n. g.
Abfälle a. n. g.
Ungereinigte Verpackungen Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiederge-
winnung oder Abfallbeseitigung abgeben. Kontaminierte
Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann
nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung
zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind
wie der Stoff zu entsorgen.
Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann
nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung
zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind
wie der Stoff zu entsorgen.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Landtransport (ADR/RID)
Lufttransport
Lufttransport ICAO/IATA
Weitere Angaben zum Transport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
15. VORSCHRIFTEN
Kennbuchstabe /
Gefahrenbezeichnung nach
67/548/EWG und 1999/45/EG
Xi Reizend
Hinweise zur Kennzeichnung
Nach der Gefahrstoffverordnung und den EG-Richtlinien ist
das Produkt wie folgt zu kennzeichnen:
das Produkt wie folgt zu kennzeichnen:
R – Sätze
R36/38 – Reizt die Augen und die Haut
S – Sätze
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser
abspülen und Arzt konsultieren.
S37/39 – Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Nationale Vorschriften
Technische Anleitung Luft III
5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff
bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³, Anteil < 15 %.
Wassergefährdungsklasse
1 – schwach wassergefährdend, Mischungsregel gem.
VwVwS Anhang 4,Nr. 3.
VwVwS Anhang 4,Nr. 3.
Störfallverordnung
Bestimmungen und Anhang II der Störfallverordnung
beachten.
beachten.
Angaben zur VOC-Verordnung
15 %.