Техническая Спецификация для Soudal Silicone Colour White 9301 310 ml 9301
![Soudal](https://files.manualsbrain.com/attachments/b89d85c1e8158c3f63f4ffdf4daba0392a377a54/common/fit/150/50/b5ccdbb962e3cc3fb8308bac5fe3319591e21003762d85f35b7cb5db2a03/brand_logo.gif)
Модели
9301
Soudal Silirub N
Lampenöl — oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht — kann zu einer
lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen‘. b) Mit R65 oder H304 gekennzeichnete
und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmte flüssige Grillanzünder tragen ab
dem 1. Dezember 2010 leserlich und unverwischbar folgende Aufschrift: ‚Bereits ein kleiner
Schluck Grillanzünder kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen‘. c) Mit
R65 oder H304 gekennzeichnete und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmte
Lampenöle und Grillanzünder werden ab dem 1. Dezember 2010 in schwarzen
undurchsichtigen Behältern mit höchstens 1 Liter Füllmenge abgepackt.6. Bis spätestens 1.
Juni 2014 ersucht die Kommission die Europäische Chemikalienagentur, ein Dossier gemäß
Artikel 69 dieser Verordnung auszuarbeiten, damit gegebenenfalls ein Verbot von mit R65
oder H304 gekennzeichneten und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmten
flüssigen Grillanzündern und Brennstoffen für dekorative Lampen erlassen wird.7. Natürliche
oder juristische Personen, die mit R65 oder H304 gekennzeichnete Lampenöle und flüssige
Grillanzünder erstmals in Verkehr bringen, übermitteln bis 1. Dezember 2011 sowie danach
jährlich der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats Daten über Alternativen zu
mit R65 oder H304 gekennzeichneten Lampenölen und flüssigen Grillanzündern. Die
Mitgliedstaaten machen diese Daten der Kommission zugänglich.“
lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen‘. b) Mit R65 oder H304 gekennzeichnete
und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmte flüssige Grillanzünder tragen ab
dem 1. Dezember 2010 leserlich und unverwischbar folgende Aufschrift: ‚Bereits ein kleiner
Schluck Grillanzünder kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen‘. c) Mit
R65 oder H304 gekennzeichnete und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmte
Lampenöle und Grillanzünder werden ab dem 1. Dezember 2010 in schwarzen
undurchsichtigen Behältern mit höchstens 1 Liter Füllmenge abgepackt.6. Bis spätestens 1.
Juni 2014 ersucht die Kommission die Europäische Chemikalienagentur, ein Dossier gemäß
Artikel 69 dieser Verordnung auszuarbeiten, damit gegebenenfalls ein Verbot von mit R65
oder H304 gekennzeichneten und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmten
flüssigen Grillanzündern und Brennstoffen für dekorative Lampen erlassen wird.7. Natürliche
oder juristische Personen, die mit R65 oder H304 gekennzeichnete Lampenöle und flüssige
Grillanzünder erstmals in Verkehr bringen, übermitteln bis 1. Dezember 2011 sowie danach
jährlich der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats Daten über Alternativen zu
mit R65 oder H304 gekennzeichneten Lampenölen und flüssigen Grillanzündern. Die
Mitgliedstaaten machen diese Daten der Kommission zugänglich.“
Flüchtige organische Verbindungen (FOV)
0 %
Pflanzenschutzmitteln - aufgeführter Bestandteil
Enthält Komponente(n) aufgenommen in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011
Nationale Gesetzgebung
- Die Niederlande
Waterbezwaarlijkheid 11
Abfallidentifikation (die Niederlande)
LWCA (die Niederlande): KGA Kategorie 03
- Deutschland
WGK
1 Einstufung wassergefährdend auf Komponentenbasis nach Verwaltungsvorschrift
wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 27. Juli 2005 (Anhang 4)
wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 27. Juli 2005 (Anhang 4)
TA-Luft Kohlenwasserstoffe,
C16-C20,
n-
Alkane, Isoalkane, zyklische
Verbindungen, <2 % Aromaten
Verbindungen, <2 % Aromaten
TA-Luft Klasse 5.2.5
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Daten auf der Grundlage der Einstufung nach CLP
Vollständiger Wortlaut aller unter Punkt 2 und 3 aufgeführten R-Sätze:
R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
Vollständiger Wortlaut aller unter Punkt 2 und 3 aufgeführten H-Sätze:
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
(*) = SELBSTEINSTUFUNG VON BIG
PBT Stoffe = persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe
DSD Dangerous Substance Directive - Richtlinie über die Gefährlichen Stoffe
DPD Dangerous Preparation Directive - Richtlinie über die Gefährlichen Präparate
CLP (EU-GHS) Classification, labelling and packaging (Globally Harmonised System in Europa)
DPD Dangerous Preparation Directive - Richtlinie über die Gefährlichen Präparate
CLP (EU-GHS) Classification, labelling and packaging (Globally Harmonised System in Europa)
Alle in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen basieren auf den von BIG gelieferten Daten und Mustern. Die Angaben erfolgen nach bestem
Wissen und Gewissen und entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitsdatenblattes. Das Sicherheitsdatenblatt vermittelt
lediglich Anleitungen, wie man die unter Punkt 1 aufgeführten Stoffe/Zubereitungen/Gemische sicher handhabt, verwendet, verbraucht, lagert, transportiert
und entsorgt. Zu gegebener Zeit werden neue Sicherheitsdatenblätter erstellt, von denen ausschließlich die jeweils aktuellste Fassung verwendet werden darf.
Ältere Fassungen müssen vernichtet werden. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig im Sicherheitsdatenblatt angegeben, gelten die in ihm angegebenen
Informationen nicht für die Stoffe/Zubereitungen/Gemische in einer reineren Form, als Mischung mit anderen Stoffen oder in anderer Verarbeitung. Das
Sicherheitsdatenblatt spezifiziert nicht die Qualität der betreffenden Stoffe/Zubereitungen/Gemische. Die Einhaltung der im Sicherheitsdatenblatt
enthaltenen Anweisungen entbindet den Verbraucher nicht von seiner Pflicht, alle Maßnahmen zu treffen, die der gesunde Menschenverstand sowie die
Vorschriften und Empfehlungen diesbezüglich nahelegen oder die auf der Grundlage der konkreten Verwendungsbedingungen notwendig und/oder nützlich
sind. BIG garantiert weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der hier enthaltenen Informationen und kann nicht für etwaige Änderungen durch Dritte
haftbar gemacht werden. Das vorliegende Sicherheitsdatenblatt ist ausschließlich für die Verwendung in der Europäischen Union, der Schweiz, Island,
Norwegen und Liechtenstein bestimmt. Jede Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung des vorliegenden
Sicherheitsdatenblattes unterliegt den in Ihrer BIG-Lizenzvereinbarung enthaltenen Lizenz- und Haftungsbeschränkungsbestimmungen oder – wenn diese
nicht anzuwenden sind – den allgemeinen Bestimmungen von BIG. Alle mit diesem Sicherheitsdatenblatt verbundenen geistigen Eigentumsrechte sind
Eigentum von BIG; die Verteilungs- und Reproduktionsrechte sind eingeschränkt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der genannten Vereinbarung bzw. den
Bestimmungen.
Wissen und Gewissen und entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitsdatenblattes. Das Sicherheitsdatenblatt vermittelt
lediglich Anleitungen, wie man die unter Punkt 1 aufgeführten Stoffe/Zubereitungen/Gemische sicher handhabt, verwendet, verbraucht, lagert, transportiert
und entsorgt. Zu gegebener Zeit werden neue Sicherheitsdatenblätter erstellt, von denen ausschließlich die jeweils aktuellste Fassung verwendet werden darf.
Ältere Fassungen müssen vernichtet werden. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig im Sicherheitsdatenblatt angegeben, gelten die in ihm angegebenen
Informationen nicht für die Stoffe/Zubereitungen/Gemische in einer reineren Form, als Mischung mit anderen Stoffen oder in anderer Verarbeitung. Das
Sicherheitsdatenblatt spezifiziert nicht die Qualität der betreffenden Stoffe/Zubereitungen/Gemische. Die Einhaltung der im Sicherheitsdatenblatt
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Norwegen und Liechtenstein bestimmt. Jede Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung des vorliegenden
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Bestimmungen.
Überarbeitungsgrund: CLP
Datum der Erstellung: 2008-06-04
Datum der Überarbeitung: 2013-05-16
Datum der Überarbeitung: 2013-05-16
Überarbeitungsnummer: 0200
Produktnummer: 46302
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