Техническая Спецификация для Kaercher Kärcher 6.295-767.0 Kärcher 6.295-767.0 N/A 6.295-767.0

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6.295-767.0
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 22.08.2012
überarbeitet am: 22.08.2012
Versionsnummer 1
Handelsname: Stein- und Fassadenreiniger 3in1 RM 611
(Fortsetzung von Seite 5)
35.0.16
Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der
Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines
Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse 1(Selbsteinstufung):  schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Mengen sind gemäß
örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen.
· Europäischer Abfallkatalog
07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung
einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
· Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse
entfällt
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
entfällt
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht anwendbar.
· Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen
(Fortsetzung auf Seite 7)
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