Техническая Спецификация для Peter Electronic SOFT START VERSISTART II 2S610.40009

Модели
2S610.40009
Скачать
Страница из 18
VersiStart II 9 PS
3
1.
Sicherheitshinweise
Die beschriebenen Geräte sind Betriebsmittel, die in industriellen Starkstromanlagen 
eingesetzt werden. Unzulässiges Entfernen von Abdeckungen während des 
Betriebes kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen, da in diesen Geräten 
spannungsführende Teile mit hohen Spannungen vorhanden sind.
Einstellarbeiten dürfen nur von unterwiesenem Personal unter Berücksichtigung der Sicherheits-
vorschriften vorgenommen werden. Montagearbeiten dürfen nur im spannungslosen Zustand 
erfolgen.
Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Erdung aller Antriebskomponenten.
Bevor Sie das Gerät in Betrieb nehmen, lesen Sie bitte sorgfältig diese Inbetriebnahmeanleitung.
Der Anwender hat zudem sicherzustellen, daß die Geräte und die dazugehörigen Komponenten 
nach öffentlichen, gesetzlichen und technischen Vorschriften montiert und angeschlossen 
werden. Für Deutschland gelten die VDE-Vorschriften VDE 0100, VDE 0110 (EN 60664), 
VDE 0160 (EN 50178), VDE 0113 (EN 60204, EN 61310), VDE 0660 (EN 50274) sowie entspre-
chende Vorschriften von TÜV und Berufsgenossenschaften.
Es muß vom Anwender sichergestellt werden, daß nach einem Ausfall des Gerätes, bei einer 
Fehlbedienung, bei Ausfall der Steuereinheit usw. der Antrieb in einen sicheren Betriebszustand 
geführt wird.
2.
Konformität
Die Antriebsregler Typ VersiStart II 9 PS werden im industriellen Sprachgebrauch als "Geräte" 
bezeichnet, sind aber keine gebrauchs- oder anschlussfähigen Geräte oder Maschinen im Sinne 
des "Gerätesicherheitsgesetzes", des "EMV-Gesetzes" oder der "EG-Maschinenrichtlinie", 
sondern Komponenten. Erst durch Einbindung dieser Komponenten in die Konstruktion des 
Anwenders wird die letztendliche Wirkungsweise festgelegt.
Der bestimmungsgemäße Betrieb der Geräte setzt Stromversorgungsnetze gemäß 
DIN EN 50160 (IEC38) voraus.
Die Übereinstimmung der Konstruktion des Anwenders mit den bestehenden Rechtsvorschriften 
liegt im Verantwortungsbereich des Anwenders. 
Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis die Konformität des Endproduktes mit den Richt-
linien 2006/42/EG (Maschinen-Richtlinie) und 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie) festge-
stellt ist.
Dr. Thomas Stiller
 
Geschäftsführer