Xerox Phaser 3020 用户指南
Europäische Union
Xerox
®
Phaser
®
3020
Benutzerhandbuch
140
Europäische Union
Einige Geräte können sowohl in Wohngebieten/Haushalten als auch in einem gewerblichen Umfeld
benutzt werden.
benutzt werden.
Wohngebiete/Haushalte
Wenn sich dieses Symbol auf dem Gerät befindet, darf das Gerät nicht mit dem normalen
Hausmüll entsorgt werden.
Hausmüll entsorgt werden.
Nach europäischer Gesetzgebung müssen ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte vom
Hausmüll getrennt entsorgt werden. Privathaushalte in EU-Mitgliedstaaten können
Hausmüll getrennt entsorgt werden. Privathaushalte in EU-Mitgliedstaaten können
ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte entgeltfrei an den kommunalen Sammelstellen zurückgeben.
Informationen hierzu sind bei der Stadt oder Gemeinde erhältlich. In einigen Mitgliedstaaten ist der
Händler, bei dem das neue Gerät gekauft wurde, verpflichtet, das Altgerät entgeltfrei zurückzunehmen.
Informationen hierzu sind vom Händler erhältlich.
Informationen hierzu sind bei der Stadt oder Gemeinde erhältlich. In einigen Mitgliedstaaten ist der
Händler, bei dem das neue Gerät gekauft wurde, verpflichtet, das Altgerät entgeltfrei zurückzunehmen.
Informationen hierzu sind vom Händler erhältlich.
Gewerbliches Umfeld
Wenn sich dieses Symbol auf dem Gerät befindet, muss das Gerät nach vereinbarten
nationalen Verfahren entsorgt werden.
nationalen Verfahren entsorgt werden.
Gemäß den europäischen Rechtsvorschriften sind gebrauchte elektrische und elektronische
Geräte im Rahmen der vereinbarten Verfahren zu entsorgen. Vor der Entsorgung beim Händler oder
Xerox-Partner Informationen über die Rücknahme von Altgeräten einholen.
Xerox-Partner Informationen über die Rücknahme von Altgeräten einholen.
Einsammlung und Entsorgung von Geräten und Batterien/Akkus
Die unten abgebildeten Symbole bedeuten, dass das entsprechende Produkt bzw. Batterien/Akkus
nicht in den normalen Hausmüll gegeben werden dürfen. Altgeräte und aufgebrauchte Batterien/Akkus
müssen gemäß nationaler Gesetze sowie der Richtlinien 2002/96/EG und 2006/66/EG bei den hierfür
vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß
entsorgt und recycelt werden.
nicht in den normalen Hausmüll gegeben werden dürfen. Altgeräte und aufgebrauchte Batterien/Akkus
müssen gemäß nationaler Gesetze sowie der Richtlinien 2002/96/EG und 2006/66/EG bei den hierfür
vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß
entsorgt und recycelt werden.
Auf diese Weise ist eine nachhaltige Verwendung wertvoller Ressourcen, der Schutz der Umwelt und der
Schutz der Gesundheit von Personen gewährleistet.
Schutz der Gesundheit von Personen gewährleistet.
Informationen zur Entsorgung von Sondermüll, Altgeräten und Batterien/Akkus können bei der
örtlichen Gemeindeverwaltung oder bei dem Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, eingeholt
werden.
örtlichen Gemeindeverwaltung oder bei dem Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, eingeholt
werden.
Die nicht ordnungsgemäßer Entsorgung von Sondermüll und Batterien/Akkus ist je nach Gesetzgebung
evtl. strafbar.
evtl. strafbar.