3M Multimedia projector S20 S20 数据表

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S20
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3M(TM) Scotch-Weld(TM) TL43 Schraubensicherungsklebstoff (TL 43)                                                      
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H311
Giftig bei Hautkontakt.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H330
Lebensgefahr bei Einatmen.
H331
Giftig bei Einatmen.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335
Kann die Atemwege reizen.
H372
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H373
Kann die Organe schädigen bei  längerer oder wiederholter Exposition.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Liste der verwendeten R-Sätze
R7
Kann Brand verursachen.
R10
Entzündlich.
R20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R21
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
R22
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
R23
Giftig beim Einatmen.
R24
Giftig bei Hautkontakt.
R25
Giftig beim Verschlucken.
R33
Gefahr kumulativer Wirkungen.
R34
Verursacht Verätzungen.
R35
Verursacht schwere Verätzungen.
R36
Reizt die Augen.
R36/37/38
Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
R37
Reizt die Atmungsorgane.
R38
Reizt die Haut.
R43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R48/20
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
R48/22
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch 
Verschlucken.
R50
Sehr giftig für Wasserorganismen.
R50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R65
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Änderungsgründe:
Folgende Änderung wurde vorgenommen:
Abschnitt 1.2: Identifizierte Verwendungen - Informationen wurden modifiziert.
Abschnitt 2: Einstufung und Kennzeichnung nach CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 ergänzt.
Abschnitt 3: Tabelle Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen - Informationen wurden modifiziert.
Abschnitt 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung - Informationen wurden modifiziert.
Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte - Informationen wurden hinzugefügt.
Abschnitt 8.2.2: Hautschutz - Handschutz und sonstige Schutzmassnahmen - Informationen wurden modifiziert.
Abschnitt 8.2.2: Individuelle Schutzmaßnahmen - Körper- und Hautschutz Information - Informationen wurden modifiziert.
Abschnitt 12.1: Toxizität - Informationen wurden modifiziert.
Abschnitt 12.2: Persistenz und Abbaubarkeit - Informationen wurden modifiziert.
Abschnitt 12.3: Bioakkumulationspotenzial - Informationen wurden modifiziert.
Abschnitt 11.1: Angaben zu relevanten Gefahrenklassen - Tabellen - Informationen wurden modifiziert.