Albrecht AE 5290 XLS 12590 数据表

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12590
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Für Ihr AE 5290 gelten folgende  Programmierungs- und Benutzungsregeln (Angaben 
ohne Gewähr, Stand 12. März 2002) in den Ländern, die die R&TTE Direktive anwenden: 
 
Land 
Programmierung 
Anmelde- und Gebührenpflicht 
Betreiben der Funkanlagen mit Anmeldepflicht 
Belgien 
40/40 oder 40 FM 
Anmeldepflicht für Einwohner  
Deutschland 
80/12 oder 40/40, 
dabei dürfen in AM 
aber nur die Kanäle 4 
– 15 zum Senden 
benutzt werden! 
Anmeldung und jährliche Gebühren, Sperrzonen  
bzw. Sondergenehmigung erforderlich für die 
Benutzung der Kanäle 41 - 80 in den 
Grenzgebieten außer zu Tschechien 
Frankreich 
40/40 
Anmeldung und einmalige Zahlung 
Grossbritannien 
40 FM 
Anmeldepflicht für Einwohner  
Italien 
40 FM oder 40/40 
Anmeldung für alle CB-Geräte erforderlich  
Österreich  
40 FM 
individuelle Bewilligung notwendig 
Portugal 
40/40 
Anmeldung und einmalige Zahlung 
Schweiz 
40/40 oder 40 FM 
Anmeldung und monatliche Gebühren für 
Einwohner der Schweiz 
Spanien 
40/40 oder 40 FM 
Anmeldung und regelmäßige Gebühren für 
Einwohner 
Betreiben der Funkanlage ohne Anmeldepflicht  
Belgien 
40 FM 
 
40/40 
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde- 
und gebührenfrei. 
Heimatgenehmigung wird anerkannt. 
Deutschland 
40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Dänemark 
40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Finnland 
40/40 und 40 FM  
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Frankreich 
40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Griechenland 
40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Grossbritannien 
40 FM 
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde- 
und gebührenfrei 
Irland 
40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Island 
40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Luxembourg 
40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Niederlande 
40/40  und 40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Norwegen 
40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Portugal 
40FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Schweden 
40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
Schweiz 
40 FM 
vorübergehende Benutzung auf Reisen  anmelde- 
und gebührenfrei  
Spanien 
40 FM 
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde- 
und gebührenfrei 
Ungarn  
40 FM 
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer 
  
Unsere Bitte:  
Wenn Sie Ihr Funkgerät benutzen, so nehmen Sie die Anmeldepflicht in den oben 
genannten Ländern (soweit erforderlich) bitte ernst! Sie riskieren, wenn Sie mit einer 
genehmigungspflichtigen Programmierung angetroffen werden und keine Anmeldung 
vorweisen können, eine empfindliche Strafe. In Deutschland ist für Anmeldungen von CB-
Funkgeräten die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)  
zuständig. Sie finden in grösseren Städten die Anschrift der zuständigen "Aussenstelle" 
entweder im Telefonbuch, oder erfragen Sie einfach bei der Zentrale der RegTP unter 
06131- 18-0 die für Ihren Wohnort zuständige Stelle.