Albrecht AE 5290 XLS 12590 数据表
产品代码
12590
8
Für Ihr AE 5290 gelten folgende Programmierungs- und Benutzungsregeln (Angaben
ohne Gewähr, Stand 12. März 2002) in den Ländern, die die R&TTE Direktive anwenden:
ohne Gewähr, Stand 12. März 2002) in den Ländern, die die R&TTE Direktive anwenden:
Land
Programmierung
Anmelde- und Gebührenpflicht
Betreiben der Funkanlagen mit Anmeldepflicht
Belgien
40/40 oder 40 FM
Anmeldepflicht für Einwohner
Deutschland
80/12 oder 40/40,
dabei dürfen in AM
aber nur die Kanäle 4
– 15 zum Senden
benutzt werden!
dabei dürfen in AM
aber nur die Kanäle 4
– 15 zum Senden
benutzt werden!
Anmeldung und jährliche Gebühren, Sperrzonen
bzw. Sondergenehmigung erforderlich für die
Benutzung der Kanäle 41 - 80 in den
Grenzgebieten außer zu Tschechien
bzw. Sondergenehmigung erforderlich für die
Benutzung der Kanäle 41 - 80 in den
Grenzgebieten außer zu Tschechien
Frankreich
40/40
Anmeldung und einmalige Zahlung
Grossbritannien
40 FM
Anmeldepflicht für Einwohner
Italien
40 FM oder 40/40
Anmeldung für alle CB-Geräte erforderlich
Österreich
40 FM
individuelle Bewilligung notwendig
Portugal
40/40
Anmeldung und einmalige Zahlung
Schweiz
40/40 oder 40 FM
Anmeldung und monatliche Gebühren für
Einwohner der Schweiz
Einwohner der Schweiz
Spanien
40/40 oder 40 FM
Anmeldung und regelmäßige Gebühren für
Einwohner
Einwohner
Betreiben der Funkanlage ohne Anmeldepflicht
Belgien
40 FM
40/40
40/40
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei.
Heimatgenehmigung wird anerkannt.
und gebührenfrei.
Heimatgenehmigung wird anerkannt.
Deutschland
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Dänemark
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Finnland
40/40 und 40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Frankreich
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Griechenland
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Grossbritannien
40 FM
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei
und gebührenfrei
Irland
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Island
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Luxembourg
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Niederlande
40/40 und 40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Norwegen
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Portugal
40FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Schweden
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Schweiz
40 FM
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei
und gebührenfrei
Spanien
40 FM
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei
und gebührenfrei
Ungarn
40 FM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Unsere Bitte:
Wenn Sie Ihr Funkgerät benutzen, so nehmen Sie die Anmeldepflicht in den oben
genannten Ländern (soweit erforderlich) bitte ernst! Sie riskieren, wenn Sie mit einer
genehmigungspflichtigen Programmierung angetroffen werden und keine Anmeldung
vorweisen können, eine empfindliche Strafe. In Deutschland ist für Anmeldungen von CB-
Funkgeräten die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
zuständig. Sie finden in grösseren Städten die Anschrift der zuständigen "Aussenstelle"
entweder im Telefonbuch, oder erfragen Sie einfach bei der Zentrale der RegTP unter
06131- 18-0 die für Ihren Wohnort zuständige Stelle.