3M Multimedia projector S20 S20 数据表
![3M](https://files.manualsbrain.com/attachments/79a80544d11381b2f49afd7350f70167eee139fb/common/fit/150/50/b928e23beccfbd43329f8241e06518d662dd9e74b571faeef8735023cd4a/brand_logo.png)
产品代码
S20
3M(TM) Scotch-Weld(TM) RT48 Anaerober Klebstoff zum Fügen von Welle-Nabe-Verbindungen (RT 48)
__________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 23
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
Entsorgung des vollständig ausgehärteten (oder polymerisierten) Materials in Übereinstimmung mit den örtlichen und
nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Entsorgung durch (Sonderabfall-)Verbrennung in Übereinstimmung mit den
örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem
Brennstoff erforderlich machen. Entsorgung des vollständig ausgehärteten (oder polymerisierten) Materials in
Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Gereinigte Verpackungen können verwertet
werden. Nicht gereinigte restentleerte Verpackungen von Gefahrstoffen sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Entsorgung
in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der
zuständigen Behörde abstimmen.
nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Entsorgung durch (Sonderabfall-)Verbrennung in Übereinstimmung mit den
örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem
Brennstoff erforderlich machen. Entsorgung des vollständig ausgehärteten (oder polymerisierten) Materials in
Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Gereinigte Verpackungen können verwertet
werden. Nicht gereinigte restentleerte Verpackungen von Gefahrstoffen sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Entsorgung
in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der
zuständigen Behörde abstimmen.
Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und
prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen.
Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes.
(Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle)
prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen.
Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes.
(Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle)
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
080409*
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
enthalten.
enthalten.
200127*
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten.
Restentleerte Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften
entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das
ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das
ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
GS-2000-5087-9
ADR/RID: UN3265, Aetzender saurer organischer fluessiger Stoff, n.a.g., begrenzte Menge, (Acrylsaeure), 8., III, (E), ADR
Klassifizierungcode C3.
IMDG-Code: UN3265, CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S., (ACRYLIC ACID), 8., III, IMDG-Code
segregation code: 1 - ACIDS, LIMITED QUANTITY, EMS: FA,SB.
ICAO/IATA: UN3265, CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S., (ACRYLIC ACID), 8., III.
Klassifizierungcode C3.
IMDG-Code: UN3265, CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S., (ACRYLIC ACID), 8., III, IMDG-Code
segregation code: 1 - ACIDS, LIMITED QUANTITY, EMS: FA,SB.
ICAO/IATA: UN3265, CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S., (ACRYLIC ACID), 8., III.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
das Gemisch
Karzinogenität
Chemischer Name
CAS-Nr.
Einstufung
Verordnung
Acrylsäure
79-10-7
Gruppe 3: Hinsichtlich der Karzinogenität für
den Menschen nicht einstufbar (IARC Group 3:
not classifiable as to its carcinogenicity to
humans)
den Menschen nicht einstufbar (IARC Group 3:
not classifiable as to its carcinogenicity to
humans)
International Agency
for Research on Cancer
(IARC)
for Research on Cancer
(IARC)
Cumol
98-82-8
Gruppe 2B: Möglicherweise krebserregend für
den Menschen (IARC Group 2B: possibly
carcinogenic to humans)
den Menschen (IARC Group 2B: possibly
carcinogenic to humans)
International Agency
for Research on Cancer
(IARC)
for Research on Cancer
(IARC)
1,2-Benzoisothiazol-3(2H)- 81-07-2
Gruppe 3: Hinsichtlich der Karzinogenität für
International Agency