Mayerhofer Modellbau 41200 数据表
(D ) Seite: 13/15
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß 91/155/EWG
16823
Druckdatum: 14/07/2003 überarbeitet am: 11/07/2003
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß 91/155/EWG
16823
Druckdatum: 14/07/2003 überarbeitet am: 11/07/2003
HANDELSNAME:
Glühlampentauchlack
Glühlampentauchlack
(Fortsetzung von Seite 12)
15 Vorschriften
. Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien, TRGS 220 und GefStoffV eingestuft
und gekennzeichnet.
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien, TRGS 220 und GefStoffV eingestuft
und gekennzeichnet.
. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
F Leichtentzündlich
Xi Reizend
. R-Sätze:
R 11
Leichtentzündlich.
R 36
Reizt die Augen.
R 52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
R 66
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R 67
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
R 11
Leichtentzündlich.
R 36
Reizt die Augen.
R 52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
R 66
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R 67
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
. S-Sätze:
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 51
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
S 24/25
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S 29
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S 33
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 51
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
S 24/25
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S 29
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S 33
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
. Nationale Vorschriften:
. Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und werdende Mütter
beachten. Paragraph 15 b GefStoffV vom 26.10.1993.
Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzrichtlinienverordnung.
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und werdende Mütter
beachten. Paragraph 15 b GefStoffV vom 26.10.1993.
Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzrichtlinienverordnung.
. Störfallverordnung:
Die Mengenschwellen laut Störfallverordnung sind zu beachten.
Die Mengenschwellen laut Störfallverordnung sind zu beachten.
(Fortsetzung auf Seite 14)